Warum darf ich künftig nicht mehr an allen Ausschreibungen teilnehmen?
Sie dürfen auch heute schon aus rechtlicher Sicht nicht an allen Ausschreibungen teilnehmen, sondern nur dann, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen und Zulassungen besitzen. Um mehr Transparenz zu schaffen, hilft MyHammer zukünftig, leichter zu erkennen, wer an Handwerkeraufträgen teilnehmen darf.
Wie stelle ich sicher, dass ich auch weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen kann, die meinen Qualifikationen und Zulassungen entsprechen?
Wenn Sie es noch nicht getan haben, reichen Sie Ihre Nachweise (Eintragung in die Handwerksrolle, Gewerbe-/ Handwerkskarte) bei MyHammer ein. Das geht ganz einfach über Mein Konto -> Mitgliedschaften und Zulassungen -> Mitgliedschaft hinzufügen. Lesen Sie mehr darüber wie Sie Ihre Dokumente einreichen. Falls Sie noch keine Gewerbe-/Handwerkskarte haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Handwerkskammer.
Muss ich vor jeder Angebotsabgabe erneut meine Qualifikationen für die Teilnahmevoraussetzung nachweisen?
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Warum werden die Gewerke ab jetzt so prominent dargestellt?
Ziel ist es, den fairen Wettbewerb zu sichern und die Qualität bei MyHammer weiter zu erhöhen. Die zugelassenen Gewerke bilden die Grundlage der Entscheidung bei die Wahl eines geeigneten Handwerkers – neben seinen Bewertungen, Qualifikationen und dem Firmenprofil inklusive Arbeitsproben (Vorher-Nachher-Fotos). So hilft MyHammer den Auftraggebern am besten, den passenden Handwerker zu finden.
Wo werden die Gewerke eines Handwerkers überall angezeigt?
Die Gewerke werden im Firmenprofil, auf der Angebotsseite und in der Angebotssuche angezeigt. So kann sich der Auftraggeber in jedem Fall schnell ein Bild machen, was ein Handwerker kann und welche Aufträge er durchführen darf.
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News,Tipps für MyHammer Nutzer
Was ist der E-Postbrief?
Mit dem neuen Briefservice der Deutschen Post schreiben, versenden und empfangen Sie
E-POSTBRIEFE an Ihrem PC. Sie registrieren und identifizieren sich und werden so zum Nutzer der Post im Internet.* Auf diese Weise sind Sie mit allen Haushalten in Deutschland verbunden. Und das Besondere: Der E-POSTBRIEF kann nicht nur elektronisch, sondern (innerhalb Deutschlands) auch klassisch per Postbote zugestellt werden.
Was unterscheidet den E-Postbrief von einer E-Mail?
Dank der eindeutigen Identität der registrierten Nutzer wissen Sie immer, mit wem Sie es zu tun haben. Durch modernste Verschlüsslungstechnologien wird der E-POSTBRIEF vertraulich übermittelt und kann nicht von unberechtigten Dritten eingesehen oder verändert werden.
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Was ist überhaupt ein Auftragsradar?
Mit dem MyHammer Auftragsradar können Sie sich die Ergebnisse einer Suche nach Ausschreibungen bei MyHammer per E-Mail zuschicken lassen.
Tipp: Damit Ihnen immer nur Ausschreibungen zugesendet werden, die Sie noch nicht angeschaut haben, loggen Sie sich bei MyHammer immer ein.
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Was genau ist der E-POSTBRIEF?
Der E-POSTBRIEF der Deutschen Post AG ist eine verlässliche, verbindliche und vertrauliche Art der elektronischen Kommunikation, die sich von der E-Mail abgrenzt und die Werte des klassischen Briefs in die elektronische Welt überträgt. Er eignet sich beispielsweise für wichtige Dokumente oder Schreiben wie Handwerks- oder Dienstleistung-saufträge, Kaufverträge oder Versicherungsverträge.
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Wenn Sie oder Ihr Betrieb Mitglied einer Innung sind, können Sie sich auch bei MyHammer dadurch hervorheben: Reichen Sie gleich Ihren Nachweis für die Innungsmitgliedschaft ein und überzeugen Sie Ihre Kunden mit dem Mehrwert der Innung!
Fragen und Antworten:
Wer kann von der Hervorhebung profitieren?
Alle MyHammer BusinessPartner die Mitglied in einer Innung sind und uns einen Nachweis eingereicht haben.
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Bereits vor einer Weile haben wir die MyHammer Feedback-Funktion (UPDATE 15.11.2011: Die Funktion heißt mittlerweile “Ihre Vorschläge”) eingeführt und wir freuen uns sehr darüber, dass sie so rege genutzt wird. Da uns immer wieder Nachfragen zur Feedback-Funktion erreichen, erklären wir gern im Detail, wie sie funktioniert:
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Ankündigungen,Tipps für MyHammer Nutzer
Seit der Einführung der neuen Angebotstypen im November 2010 haben sich viele Handwerker und Dienstleister bei uns gemeldet, Lob und Kritik geäußert und Vorschläge zur weiteren Entwicklung der Angebote bei MyHammer gemacht. Wir nehmen alle diese Anregungen ernst und setzen sie nun um.
Grundsätzlich gibt es ab Anfang Februar bei MyHammer nur noch einen Angebotstyp, Sie können jedoch zwischen zwei Gebührenmodellen wählen:
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1. Wie viele Angebotstypen wird es künftig geben?
Ab Anfang Februar gibt es nur noch einen Angebotstyp, jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen BusinessPartner-Paket bis zu zwei Gebührenmodelle, aus denen Sie bei Angebotsabgabe auswählen können: Angebots-Gebühr bei Vergabe und Angebots-Gebühr bei Angebotsabgabe.
Die Gebühr bei Vergabe beträgt 2-4% vom Auftragswert und ist nur fällig für denjenigen, der das Projekt erhält.
Die Gebühr bei Abgabe des Angebotes wird, wie der Name schon sagt, pauschal bei Angebotsabgabe fällig. Ihre Höhe wird dynamisch berechnet. (Ähnlich der bisherigen Gebühr beim Öffentlichen Angebot.)
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Was ist Google Places?
Google Places ist ein Unternehmenseintrag in der Google Suchmaschine – ähnlich einem Branchenbuch. Dieser Eintrag wird bei verschiedenen Google Suchen angezeigt.
Warum steht in meinem Profil Google Maps?
Details aus Ihrem Google Places Profil werden unter anderem in Googles interaktivem Kartendienst Google Maps angezeigt.
Was habe ich von der Anzeige meiner Bewertungen bei Google?
Potenzielle Kunden suchen vermehrt auch in Suchmaschinen nach dem richtigen Handwerker und Dienstleister. Insbesondere die Suche nach lokalen Suchbegriffen wird immer wichtiger (z.B. „Maler Berlin“). Mit Ihren Bewertungen können Sie sich bei solchen Suchanfragen von Ihren Mitbewerbern abheben und einen Vertrauensvorschuss erhalten.
Welche Angaben werden in Google Places von MyHammer übernommen?
Google übernimmt Ihre MyHammer Bewertungen, die von Ihnen im Profil eingegebenen Suchwörter, Ihre hochgeladenen Bilder sowie die Informationen aus dem Unternehmensprofil.
Deshalb ist es wichtig, dass diese Informationen ausgefüllt und auf dem neuesten Stand sind. Hier finden Sie Tipps zur Bearbeitung Ihres Unternehmensprofils.
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