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	<title>MyHammer Newsroom für Handwerker und Dienstleister &#187; Tipps für MyHammer Nutzer</title>
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	<description>MyHammer Newsroom für Handwerker und Dienstleister</description>
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		<title>FAQ: MyHammer gibt Schwarzarbeit keine Chance</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 11:32:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nicole Munzert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerk]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerksaufträge]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerksordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweise]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum darf ich künftig nicht mehr an allen Ausschreibungen teilnehmen? Sie dürfen auch heute schon aus rechtlicher Sicht nicht an allen Ausschreibungen teilnehmen, sondern nur dann, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen und Zulassungen besitzen. Um mehr Transparenz zu schaffen, hilft MyHammer zukünftig, leichter zu erkennen, wer an Handwerkeraufträgen teilnehmen darf. Wie stelle ich sicher, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Warum darf ich künftig nicht mehr an allen Ausschreibungen teilnehmen?<br />
</strong>Sie dürfen auch heute schon aus rechtlicher Sicht nicht an allen Ausschreibungen teilnehmen, sondern nur dann, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen und Zulassungen besitzen. Um mehr Transparenz zu schaffen, hilft MyHammer zukünftig, leichter zu erkennen, wer an Handwerkeraufträgen teilnehmen darf.</p>
<p><strong>Wie stelle ich sicher, dass ich auch weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen kann, die meinen Qualifikationen und Zulassungen entsprechen?</strong><br />
Wenn Sie es noch nicht getan haben, reichen Sie Ihre Nachweise (Eintragung in die Handwerksrolle, Gewerbe-/ Handwerkskarte) bei MyHammer ein. Das geht ganz einfach über <a title="Dokumente einreichen" href="http://www.my-hammer.de/v3/documentUpload.php?icid=Blog2Dokumente_einreichen&amp;prcid=Blog2Dokumente_einreichen" target="_blank">Mein Konto</a> -&gt; Mitgliedschaften und Zulassungen -&gt; Mitgliedschaft hinzufügen. Lesen Sie mehr darüber wie Sie Ihre <a title="Hilfe: Dokumente einreichen" href="http://hilfe.my-hammer.de/dokumente-einreichen-an/?prcid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen&amp;icid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen" target="_blank">Dokumente einreichen</a>. Falls Sie noch keine Gewerbe-/Handwerkskarte haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Handwerkskammer.</p>
<p><strong>Muss ich vor jeder Angebotsabgabe erneut meine Qualifikationen für die Teilnahmevoraussetzung nachweisen?</strong><span id="more-15037"></span><br />
Nein. Das brauchen Sie nicht. Es reicht, wenn Sie uns Ihre Qualifikationen einmalig nachweisen. Sollten sich Änderungen ergeben, denken Sie bitte daran, uns diese schnellstmöglich mitzuteilen.</p>
<p><strong>Was ist, wenn die Teilnahmevoraussetzung für eine Ausschreibung falsch ist?<br />
</strong>Wenn Sie der Meinung sind, dass dies der Fall ist, freuen wir uns  über Ihre Mithilfe. Sie können uns dies mitteilen, indem Sie in der  Ausschreibung bei der Teilnahmevoraussetzung auf „Änderung beantragen“  klicken und uns Ihren Vorschlag mit einer kurzen Begründung nennen.</p>
<p><strong>Ich kann den Link „Änderung beantragen“ in der Ausschreibung nicht finden. Wie kann ich dennoch einen Fehler mitteilen?</strong><br />
Es gibt zwei Möglichkeiten, warum Sie den Link zur &#8220;Änderung beantragen&#8221; nicht mehr sehen können. Entweder haben Sie für diese Ausschreibung bereits eine Änderung beantragt oder die Teilnahmevoraussetzung wurde bereits einmal geändert. Liegt der zweite Fall vor und Sie sind der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt,  teilen Sie uns diesen bitte über unseren <a title="Kundenservice" href="http://hilfe.my-hammer.de/kontakt/" target="_blank">Kundenservice</a> mit.</p>
<p><strong>Was ist, wenn mein Tätigkeitsbereich gar nicht der Handwerksordnung unterliegt?</strong><br />
Die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Gewerbe-/Handwerkskarte wird Pflicht für alle Handwerkertätigkeiten bei MyHammer, die der Handwerksordnung unterliegen. Sie benötigen die entsprechenden Nachweise also immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge durchführen möchten. Eine Auflistung für welche Tätigkeiten Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle benötigen, finden Sie in der <a title="Zulassungspflichtige Handwerke" href="http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_a_195.html" target="_blank">Anlage A</a> (zulassungspflichtige Handwerke). Die Gewerbe-/ Handwerkskarte wird als Teilnahmevoraussetzung für alle zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerke der <a title="zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe" href="http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_b_196.html" target="_blank">Anlage B</a> der Handwerksordnung benötigt. Erscheint Ihre Tätigkeit nicht in der Handwerksordnung, brauchen Sie keine Nachweise (z.B. Gewerbe-/Handwerkskarte) bei MyHammer vorzulegen.</p>
<p><strong>Kann ich trotz nicht Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung einen Direktkontakt kaufen?</strong><br />
Nein. Wenn Sie die Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllen, können Sie weder einen Direktkontakt kaufen, noch einen Rückruf/ Besichtigungstermin vereinbaren oder ein Angebot abgeben.</p>
<p><strong>Was passiert, wenn ich an Ausschreibungen teilnehmen möchte, für die ich keine Zulassung habe?<br />
</strong>Dies ist ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und damit auch gegen die MyHammer AGB. Liegt eine Missachtung dieser vor, kann dies zur Untersagung der Ausführung eines Handwerks oder zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.</p>
<p><strong>Wie weise ich meine Qualifikationen und Zulassungen bei MyHammer nach?</strong><br />
Sie können Ihre Dokumente ganz einfach über <a title="Dokumente einreichen" href="http://www.my-hammer.de/v3/documentUpload.php?icid=Blog2Dokumente_einreichen&amp;prcid=Blog2Dokumente_einreichen" target="_blank">Mein Konto</a> hochladen. Lesen Sie mehr darüber wie Sie Ihre <a title="Informationen, wir man Dokumente einreicht" href="http://hilfe.my-hammer.de/dokumente-einreichen-an/?prcid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen&amp;icid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen" target="_blank">Dokumente einreichen</a>.</p>
<p><strong>Was ist die Handwerksordnung?</strong><br />
In der Handwerksordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Hier wird zwischen zulassungspflichtigem, zulassungsfreiem Handwerk und handwerksähnlichem Gewerbe unterschieden.</p>
<p>Für zulassungspflichtige Handwerksberufe ist die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung. Dazu müssen die entsprechenden Qualifikationen (z.B. Meistertitel) nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.</p>
<p>Der Handwerksordnung sind aber auch alle zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe unterstellt und dürfen nur bei entsprechender Qualifizierung ausgeübt werden.</p>
<p>Liegt eine Missachtung der Handwerksordnung vor, kann dies zu einer Untersagung der Ausführung eines Handwerks oder zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.</p>
<p><strong>Was ist die Handwerksrolle?<br />
</strong>Die Handwerksrolle ist das bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer geführte Verzeichnis aller selbstständig Tätigen Betriebe für zulassungspflichtige Handwerke. Es ist also ein Betriebsregister. Unabdingbare Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist demzufolge die selbstständige Tätigkeit im Handwerk. Ein Eintrag ohne den Betrieb eines Handwerks ist nicht zulässig.<strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong><strong>Was bedeutet die Handwerksrolleneintragung?</strong><strong><br />
</strong>Die Handwerksrolleneintragung für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerksgewerbe bedeutet die Betriebserlaubnis für diesen Betrieb nach den Vorgaben des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).</p>
<p><strong>Was ist eine Handwerks-/Gewerbekarte?</strong><br />
Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Gewerk ausüben dürfen, erhalten eine Handwerkskarte. Alle zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe erhalten eine Gewerbekarte der Handwerkskammer.</p>
<p>Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der zuständigen Handwerkskammer, dass man bestimmte handwerkliche Tätigkeiten gewerblich ausüben darf. Erfüllt man diese Voraussetzung wird der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen und erhält eine Handwerkskarte. Sie weist Ihre Betriebsnummer, Ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum sowie Ihre zugelassenen Gewerke aus.</p>
<p>Sind Sie mit Ihrem handwerksähnlichen bzw. zulassungsfreien Handwerk im  Gewerbeverzeichnis eingetragen, erhalten Sie eine Gewerbekarte, die häufig auch der einfachhalber nur Handwerkskarte genannt wird.</p>
<p>Erfahren Sie mehr über die <a title="Informationen zur Handwerkskarte" href="http://hilfe.my-hammer.de/handwerkskarte?prcid=Blog2Hilfe_Handwerkskarte&amp;icid=Blog2Hilfe_Handwerkskarte" target="_blank">Handwerks-/Gewerbekarte. </a></p>
<p><strong>Warum muss ich bei MyHammer meine Handwerkskammer und Betriebsnummer angeben?</strong><br />
Die Angabe der Betriebsnummer dient bei eventuellen Rückfragen durch die Handwerkskammern als eindeutiges Identifizierungsmerkmal der Eintragung.</p>
<p><strong>Was tut MyHammer gegen die Schwarzarbeit?</strong><br />
Bereits jetzt ergreift MyHammer eine Vielzahl an Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit. Mit der Zustimmung zu den MyHammer AGB verpflichten sich Handwerker und Dienstleister auch bei MyHammer die gültigen Gesetze und Regelungen zu achten. Das MyHammer Serviceteam prüft gemeldete Einzelfälle und ahndet Verstöße bzw. löscht unrechtmäßige abgegebene Angebote. Nutzer können Verstöße direkt auf der Plattform zu jedem Handwerker oder Dienstleister, jedem Auftrag und jedem Angebot melden und MyHammer kooperiert diesbezüglich auch mit den Organisationen des Handwerks.</p>
<p>Wichtigstes Mittel gegen die Schwarzarbeit ist aber die Transparenz: Bei MyHammer ist jederzeit einsehbar, welcher Handwerker oder Dienstleister einen Auftrag erhalten hat, über welche Qualifikationen er verfügt und zu welchem Preis der Auftrag vergeben wurde.</p>
<p>Seit neuestem bietet MyHammer seinen Nutzern zudem erweiterte Informationen über die nötige Teilnahmevoraussetzung an. Handwerker und Dienstleister erhalten vor der Abgabe eines Angebotes einen entsprechenden Hinweis. Künftig wird die Abgabe eines Angebotes ohne die Erfüllung der entsprechenden Teilnahmevoraussetzung nicht mehr möglich sein.</p>
<p><br class="“spacer“" /></p>
<p>Lesen Sie mehr über die Hintergründe und Umsetzung der MyHammer Qualitätsinitiative zur <a title="Teilnahme an Handwerksaufträgen" href="http://news.myhammer.de/ankuendigungen/015028-angebotsabgabe-fuer-handwerksauftraege-nur-noch-mit-nachweis.html" target="_self">Teilnahme an Handwerksaufträgen</a> bei MyHammer.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>FAQ: Ank&#252;ndigung: Handwerkskarte wird Pflicht f&#252;r Handwerker bei MyHammer</title>
		<link>http://news.myhammer.de/myhammer-training/014291-faq-ankuendigung-myhammer-erhoeht-weiter-den-qualitaetsstandard.html</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 14:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nicole Munzert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Ankündigungen]]></category>
		<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerkskarte]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum werden die Gewerke ab jetzt so prominent dargestellt? Ziel ist es, den fairen Wettbewerb zu sichern und die Qualität bei MyHammer weiter zu erhöhen. Die zugelassenen Gewerke bilden die Grundlage der Entscheidung bei die Wahl eines geeigneten Handwerkers &#8211; neben seinen  Bewertungen, Qualifikationen und dem Firmenprofil inklusive Arbeitsproben (Vorher-Nachher-Fotos). So hilft MyHammer den Auftraggebern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Warum werden die Gewerke ab jetzt so prominent dargestellt?<br />
</strong>Ziel ist es, den fairen Wettbewerb zu sichern und die Qualität bei MyHammer weiter zu erhöhen. Die zugelassenen Gewerke bilden die Grundlage der Entscheidung bei die Wahl eines  geeigneten Handwerkers &#8211; neben seinen  Bewertungen, Qualifikationen und dem Firmenprofil inklusive Arbeitsproben (Vorher-Nachher-Fotos). So hilft MyHammer den Auftraggebern am besten, den passenden Handwerker zu finden.</p>
<p><strong>Wo werden die Gewerke eines Handwerkers überall angezeigt?<br />
</strong>Die Gewerke werden im  Firmenprofil, auf der Angebotsseite und in der Angebotssuche angezeigt. So kann sich der Auftraggeber in jedem Fall schnell ein Bild machen, was ein Handwerker kann und welche Aufträge er durchführen darf.</p>
<p><span id="more-14291"></span></p>
<p><strong>Ich bin Handwerker bei MyHammer und meine Gewerke sollen auch überall erscheinen. Wie mache ich das?</strong><br />
Reichen Sie am besten noch heute die Vorder- und Rückseite Ihrer Handwerkskarte ein. So stellen Sie sicher, dass Ihre Gewerke ebenfalls prominent bei MyHammer dargestellt werden.</p>
<p><strong>Wie reiche ich meine Dokumente ein?</strong><br />
Sie können Ihre Dokumente ganz einfach über <a title="Dokumente einreichen" href="http://www.my-hammer.de/v3/documentUpload.php?icid=Blog2Dokumente_einreichen&amp;prcid=Blog2Dokumente_einreichen" target="_blank">Mein Konto</a> hochladen. Lesen Sie mehr darüber in unserer <a title="Informationen, wir man Dokumente einreicht" href="http://hilfe.my-hammer.de/dokumente-einreichen-an/?prcid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen&amp;icid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen" target="_blank">Hilfe</a>.</p>
<p><strong>Was ist eine Handwerkskarte?</strong><br />
Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der zuständigen Handwerkskammer, dass man bestimmte handwerkliche Tätigkeiten gewerblich ausüben darf. Welche das genau sind, steht auf der Rückseite der Handwerkskarte. Die Karte enthält außerdem die Betriebsnummer, die Anschrift und das Ausstellungsdatum.</p>
<p>Erfahren Sie mehr über die <a title="Informationen zur Handwerkskarte" href="http://hilfe.my-hammer.de/handwerkskarte?prcid=Blog2Hilfe_Handwerkskarte&amp;icid=Blog2Hilfe_Handwerkskarte" target="_blank">Handwerkskarte. </a></p>
<p><strong>Warum muss ich bei MyHammer meine Handwerkskammer und Betriebsnummer angeben?</strong><br />
Handwerksaufträge dürfen nur von bei einer Handwerkskammer registrierten Handwerkern ausgeführt werden, dies gilt auch bei MyHammer. Mit der Pflicht zur Einreichung der Handwerkskarte unterstützt MyHammer das Handwerk und setzt auf einen fairen Wettbewerb und anerkannte Qualitätsstandards. So stellt MyHammer gleichzeitig sicher, dass Auftraggeber nur qualifizierte Angebote erhalten.</p>
<p><strong>Warum darf ich künftig nicht mehr auf alle Ausschreibungen Angebote abgeben?<br />
</strong>Sie dürfen auch heute schon aus rechtlicher Sicht nicht auf alle Ausschreibungen Angebote abgeben. Sondern nur dann, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen und Zulassungen besitzen. Um mehr Transparenz zu schaffen, stellt  MyHammer in Zukunft auch auf technischer Seite sicher, dass ausschließlich zugelassene Handwerker Angebote auf Handwerksaufträge abgeben können.</p>
<p><strong>Wie stelle ich sicher, dass ich auch weiterhin auf Angebote auf Ausschreibungen abgeben kann, die meinen Qualifikationen und Zulassungen entsprechen?</strong><br />
Wenn Sie es noch nicht getan haben, reichen Sie Ihre Handwerkskarte bei MyHammer ein. Das geht ganz einfach über <a title="Dokumente einreichen" href="http://www.my-hammer.de/v3/documentUpload.php?icid=Blog2Dokumente_einreichen&amp;prcid=Blog2Dokumente_einreichen" target="_blank">Mein Konto</a> -&gt; Mitgliedschaften und Zulassungen -&gt; Mitgliedschaft hinzufügen. Lesen Sie mehr in darüber in unserer <a title="Hilfe: Dokumente einreichen" href="http://hilfe.my-hammer.de/dokumente-einreichen-an/?prcid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen&amp;icid=Blog2Hilfe_Dokumente_einreichen" target="_blank">Hilfe</a>. Falls Sie noch keine Handwerkskarte haben, wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Handwerkskammer.</p>
<p><strong>Was ist, wenn mein Tätigkeitsbereich gar nicht der Handwerksordnung unterliegt?</strong><br />
Die Handwerkskarte wird Pflicht für alle Handwerkertätigkeiten bei MyHammer, die der Handwerksordnung unterliegen. Sie benötigen die Handwerkskarte also immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge durchführen möchten. Eine Auflistung für welche Tätigkeiten Sie eine Handwerkskarte benötigen, finden Sie in der <a title="Zulassungspflichtige Handwerke" href="http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_a_195.html" target="_blank">Anlage A</a> (zulassungspflichtige Handwerke) und der <a title="zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe" href="http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_b_196.html" target="_blank">Anlage B</a> (zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe) der Handwerksordnung. Erscheint Ihre Tätigkeit nicht in der Handwerksordnung, brauchen Sie keine Handwerkskarte bei MyHammer vorzulegen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>FAQ – Der E-Postbrief f&#252;r Gesch&#228;ftskunden</title>
		<link>http://news.myhammer.de/news/013006-faq-der-e-postbrief-fuer-geschaeftskunden.html</link>
		<comments>http://news.myhammer.de/news/013006-faq-der-e-postbrief-fuer-geschaeftskunden.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 09:41:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Denise Tavdidischwili</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Post]]></category>
		<category><![CDATA[E-Postbrief]]></category>
		<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftskunden]]></category>
		<category><![CDATA[Registrierung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://news.myhammer.de/?p=13006</guid>
		<description><![CDATA[Was ist der E-Postbrief? Mit dem neuen Briefservice der Deutschen Post schreiben, versenden und empfangen Sie E-POSTBRIEFE an Ihrem PC. Sie registrieren und identifizieren sich und werden so zum Nutzer der Post im Internet.* Auf diese Weise sind Sie mit allen Haushalten in Deutschland verbunden. Und das Besondere: Der E-POSTBRIEF kann nicht nur elektronisch, sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was ist der E-Postbrief?</strong></p>
<p>Mit dem neuen Briefservice der Deutschen Post schreiben, versenden und empfangen Sie<br />
E-POSTBRIEFE an Ihrem PC. Sie registrieren und identifizieren sich und werden so zum Nutzer der Post im Internet.* Auf diese Weise sind Sie mit allen Haushalten in Deutschland verbunden. Und das Besondere: Der E-POSTBRIEF kann nicht nur elektronisch, sondern (innerhalb Deutschlands) auch klassisch per Postbote zugestellt werden.</p>
<p><strong>Was unterscheidet den E-Postbrief von einer E-Mail?</strong></p>
<p>Dank der eindeutigen Identität der registrierten Nutzer wissen Sie immer, mit wem Sie es zu tun haben. Durch modernste Verschlüsslungstechnologien wird der E-POSTBRIEF vertraulich übermittelt und kann nicht von unberechtigten Dritten eingesehen oder verändert werden.<span id="more-13006"></span></p>
<p><strong>Die Vorteile des E-Postbriefs</strong></p>
<p><strong><a href="http://news.myhammer.de/files/2011/04/11.041.png" rel="lightbox[13006]"><img class="aligncenter size-full wp-image-13029" src="http://news.myhammer.de/files/2011/04/11.041.png" alt="" width="596" height="151" /></a></strong></p>
<p><strong>Welche Leistungen erhalte ich mit dem E-Postbrief?</strong></p>
<p>Sie erhalten:</p>
<ul class="list-disc margin20b">
<li>Ihre E-POSTBRIEF Adresse mit persönlichem Geschäftsnamen, zum Beispiel max.mustermann@musterfirma.epost.de oder einkauf@musterfirma.epost.de</li>
<li>Zugang für bis zu 10 Mitarbeiter mit eigenem elektronischen Postfach und eigener<br />
E-POSTBRIEF Adresse mit jeweils 250 MB Speicherplatz</li>
<li>Zusätzlich bis zu drei Postfächer mit jeweils 250 MB Speicherplatz für Administratoren**</li>
<li> Eine Rechnung am Monatsende und Bezahlen bequem per Lastschrift oder auf Rechnung</li>
<li>Optional einen Einzelverbindungsnachweis</li>
</ul>
<p>Sie können außerdem Ihren Zugang und die Benutzerkonten selbst schnell und unkompliziert ändern</p>
<p><strong>Was kostet der E-Postbrief?</strong></p>
<p>Die Registrierung sowie der Empfang von Nachrichten sind kostenlos für Sie.<br />
Als Geschäftskunde zahlen Sie einen monatlichen Grundpreis von 2,50 Euro und für die elektronische<br />
Zustellung einer Nachricht von bis 20 MB 0,55 Euro.</p>
<p>Mehr Preise finden Sie in der <a href="http://www.epost.de/geschaeftskunden/uebersicht/kleine-unternehmen-und-freiberufler/preise.html" target="_blank">Preisübersicht</a>.</p>
<p><strong>Wie registriere ich mich für den E-Postbrief?</strong>*</p>
<p>Gehen Sie bitte zuerst auf: <a href="https://portal.epost.de/company/registration?Aktionscode=MYHAMMER" target="_blank">https://portal.epost.de/company/registration?Aktionscode=MYHAMMER</a></p>
<p>1.    Geben Sie Ihre Firmendaten ein.<br />
2.    Danach geben Sie Ihre Wunsch-Subdomain (z.B. max.mustermann@musterfirma.epost.de) an.<br />
3.    Nun geben Sie Ihre Zahlungsdetails an und<br />
4.    Legen die Mitarbeiter fest, die das E-POSTBRIEF Konto nutzen dürfen.<br />
5.    Im Anschluss können Sie in der Zusammenfassung noch einmal alle Angaben kontrollieren.</p>
<p>Jetzt haben Sie die Online-Registrierung abgeschlossen und erhalten Ihre Referenznummer.</p>
<p>Jetzt haben Sie die Online-Registrierung abgeschlossen und erhalten Ihre Referenznummer. Jeder Vertragsunterzeichner muss das POSTIDENT-Verfahren einmalig durchführen. Das<br />
POSTIDENT-Verfahren ist selbstverständlich kostenfrei. Filialen zur Durchführung des POSTIDENT-Verfahrens finden Sie &gt; <a href="http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche?standorttyp=filialen_verkaufspunkte&amp;lang=de&amp;period=0&amp;service=4&amp;poe=a" target="_blank">hier</a></p>
<p><strong>Was benötige ich für die Registrierung?</strong>*</p>
<p>Für die Registrierung benötigen Sie:</p>
<ul class="list-disc margin20b">
<li>Angaben aus dem Registerauszug (z. B. Ihre Registernummer und Registerort, gesetzliche Vertreter Ihres Unternehmens und Vertretungsregelungen)</li>
<li>Falls Ihr Unternehmen nicht in einem hoheitlichen Register eingetragen ist, wird Ihnen am Ende der Registrierung auf Basis der eingegebenen Daten eine Identitätsbestätigung zur Verfügung gestellt. Diese dient zur Selbstauskunft zu Ihrem Unternehmen</li>
<li>Ihre Zahlungsdaten (Bankverbindungsdaten und Rechnungsanschrift)</li>
<li>Ihre Kundennummer der Deutschen Post, sofern vorhanden</li>
<li>Mobiltelefon eines deutschen Mobilfunkbetreibers</li>
<li>Einen PDF-Reader und einen Drucker zum Ausdrucken der Vertragsunterlagen</li>
<li>Kontaktdaten Ihrer Administratoren (Sie können bis zu 3 Personen benennen)** und einen Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen für Rückfragen durch unseren Kundenservice</li>
</ul>
<p><strong>Was ist, wenn der Kunde noch keine E-Postbrief Adresse hat?<br />
</strong><br />
Es spielt keine Rolle, ob der Empfänger elektronische Post empfangen kann. Denn für alle, die keine Internetnutzer sind oder ihre Briefe lieber wie gewohnt in Papierform erhalten möchten, druckt die Deutsche Post das elektronische Schreiben aus, kuvertiert es und stellt es (innerhalb Deutschlands)  klassisch per Postbote zu.</p>
<p><strong>Wie kann ich den E-Postbrief bei MyHammer nutzen?</strong></p>
<p>Wenn Sie sich beim E-POSTBRIEF registriert haben, erscheint bei MyHammer ein kleines Logo neben Ihrem Benutzernamen. Dieses zeigt den Auftraggebern, dass Sie ein verlässlicher Geschäftspartner sind und Ihre Identität überprüft wurde.</p>
<p><strong>Wo erfahre ich noch mehr zum E-Postbrief der Deutschen Post?</strong></p>
<p>Möchten Sie mehr über den E-POSTBRIEF erfahren schauen Sie auf <a href="http://service.epost.de/faq/24/fuer-geschaeftskunden" target="_blank">http://service.epost.de/faq/24/fuer-geschaeftskunden</a> oder <a href="http://www.epost.de/geschaeftskunden.html" target="_blank">www.epost.de/geschaeftskunden</a>.</p>
<p><em>*Nur für Sendungen innerhalb von Deutschland an für den E-POSTBRIEF registrierte Empfänger (bis 20 MB). Zustellung an nichtregistrierte Empfänger durch Ausdruck und Briefzustellung (bis max. 96 Seiten, je nach Umfang  aufpreispflichtig). Registrierung erst ab 18 Jahren. Gesetzliche oder vertragliche Regelungen können Nutzbarkeit ausschließen (z.B. bei Schriftformerfordernissen). Registrierungs- und Nutzungsvoraussetzung: Handy mit Nummer eines deutschen Mobilfunkbetreibers.<br />
**Administratoren sind die Personen in Ihrem Unternehmen, die Ihr E-POSTBRIEF Konto verwalten und pflegen. Bitte halten Sie von diesen Personen Namen, Vorname, Geburtsdatum, E-Mailadresse und Mobilfunknummer bereit.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>FAQ: Mehr Einstellungen f&#252;r Ihr Auftragsradar</title>
		<link>http://news.myhammer.de/myhammer-training/012251-faq-einstellungen-auftragsradar.html</link>
		<comments>http://news.myhammer.de/myhammer-training/012251-faq-einstellungen-auftragsradar.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Mar 2011 13:28:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Wiedenbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Auftragsradar]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gespeicherte Suche]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://news.myhammer.de/?p=12251</guid>
		<description><![CDATA[Was ist überhaupt ein Auftragsradar? Mit dem MyHammer Auftragsradar können Sie sich die Ergebnisse einer Suche nach Ausschreibungen bei MyHammer per E-Mail zuschicken lassen. Tipp: Damit Ihnen immer nur Ausschreibungen zugesendet werden, die Sie noch nicht angeschaut haben, loggen Sie sich bei MyHammer immer ein. Was ist jetzt eigentlich neu? Ich konnte doch auch vorher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was ist überhaupt ein Auftragsradar?</strong><br />
Mit dem MyHammer Auftragsradar können Sie sich die Ergebnisse einer Suche nach Ausschreibungen bei MyHammer per E-Mail zuschicken lassen.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Damit Ihnen immer nur Ausschreibungen zugesendet werden, die Sie noch nicht angeschaut haben, loggen Sie sich bei MyHammer immer ein.<span id="more-12251"></span></p>
<p><strong>Was ist jetzt eigentlich neu? Ich konnte doch auch vorher schon meine „Gespeicherten Suchen“ nach bestimmten Kriterien sortieren und filtern.</strong><br />
Die Möglichkeit der Sortierung und der Filterung gibt es schon länger. Jedoch haben sich z.B.  Filter wie &#8220;Nur neue Ausschreibungen&#8221; und &#8220;Nur Aufträge ohne Angebote&#8221; nicht auf die Ergebnisse und Treffer in der E-Mail zum Auftragsradar ausgewirkt.</p>
<p><strong>Was bedeutet der Filter: „Nur neue Ausschreibungen“ für das Auftragsradar?</strong><br />
Wenn Sie diesen Filter aktivieren, erhalten Sie nur Ausschreibungen, die nicht älter als 48h sind. Dabei verpassen Sie jedoch möglicherweise ältere Ausschreibungen, die besser zu Ihrer Suche passen und welche Sie noch nicht gesehen haben.</p>
<p><strong>Wenn ich den Filter „Nur Aufträge ohne Angebote“ eingestellt habe, kommt es trotzdem vor, dass bereits Angebote abgegeben worden. Warum?</strong><br />
Bei der Zusammenstellung Ihres Auftragsradars berücksichtigen wir alle Ausschreibungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung noch kein Angebot hatten. Natürlich kann es hin und wieder vorkommen, dass in der Zwischenzeit, bis Sie das Auftragsradar gelesen haben, bereits Angebote von anderen Handwerkern und Dienstleistern abgegeben wurden.</p>
<p><strong>Warum bekomme ich seit März weniger Ausschreibungen in meinem Auftragsradar?</strong><br />
Wenn Sie Ihr Auftragsradar vor dem 1. März 2011 angelegt haben und bereits Filteroptionen aktiviert hatten, wurden diese bislang nicht berücksichtigt. Seit dem ersten März greifen jedoch auch diese Filter und infolgedessen kann die Anzahl der Ausschreibungen in einem Auftragsradar gesunken sein.</p>
<p><strong>Wie erkenne ich, ob und welche Filter bzw. Sortierungen ich gewählt habe?</strong><br />
Im oberen Teil Ihrer Auftragsradar-E-Mail werden alle Suchoptionen und Filter aufgelistet. Haben Sie eine oder mehrere Sortierungen aktiviert, werden Ihnen diese ebenfalls angezeigt.</p>
<p><strong>Wie kann ich meine Sortierungen und Filter im Auftragsradar anpassen?</strong><br />
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihr Auftragsradar anzupassen. Sie können:<br />
a)    entweder direkt in Ihrem Auftragsradar in der blauen Box ganz unten auf den Link „bearbeiten“ klicken oder<br />
b)    in „Mein Konto“ –&gt; „Meine Einstellungen“ -&gt; „Auftragsradar und Gespeicherte Suchen“ sich die entsprechende Suche auswählen und auf „Suche ändern“ klicken.</p>
<p>Nun haben Sie die Möglichkeit Ihre Suchergebnisse zu:<br />
a)    Sortieren (Oben rechts über den Suchergebnissen)<br />
b)    Filtern (Links in der blauen Box mit dem Titel Suchoptionen)</p>
<p><strong>Wichtig: Nachdem Sie alle Einstellungen angepasst haben, denken Sie unbedingt daran Ihre Suche auch zu speichern.</strong><br />
<strong><br />
Muss ich einen Filter oder eine Sortierungsoption wählen?</strong><br />
Nein, Sie müssen keine der beiden Optionen wählen. Wenn Sie die Sortierung für Ihr Auftragsradar nicht überarbeiten, dann bekommen Sie weiterhin die Ergebnisse nach höchster Relevanz sortiert.</p>
<p><strong>In der Regel interessieren mich nur einzelne Ausschreibungen, auf die ich dann klicke. Erhalte ich trotzdem immer wieder alle ungelesenen Angebote?</strong><br />
Nein, wenn z. B. für Sie die ersten neun Ausschreibungen nicht interessant sind und Sie die zehnte öffnen, dann werden automatisch die neun davor ebenfalls als „gelesen“ markiert und Ihnen nicht mehr zugesandt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>FAQ: Der E-POSTBRIEF der Deutschen Post AG</title>
		<link>http://news.myhammer.de/myhammer-training/011562-faq-der-e-postbrief-der-deutschen-post-ag.html</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2011 09:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Wiedenbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Post]]></category>
		<category><![CDATA[E-Postbrief]]></category>
		<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Was genau ist der E-POSTBRIEF? Der E-POSTBRIEF der Deutschen Post AG ist eine verlässliche, verbindliche und vertrauliche Art der elektronischen Kommunikation, die sich von der E-Mail abgrenzt und die Werte des klassischen Briefs in die elektronische Welt überträgt. Er eignet sich beispielsweise für wichtige Dokumente oder Schreiben wie Handwerks- oder Dienstleistung-saufträge, Kaufverträge oder Versicherungsverträge. Woher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was genau ist der <em>E-POSTBRIEF</em>?</strong><a href="http://news.myhammer.de/files/2011/02/EPOST_BRIEF_ext_RGB.jpg" rel="lightbox[11562]"><img class="alignright size-medium wp-image-11568" src="http://news.myhammer.de/files/2011/02/EPOST_BRIEF_ext_RGB-250x106.jpg" alt="" width="269" height="114" /></a><br />
Der <em>E-POSTBRIEF</em> der Deutschen Post AG ist eine verlässliche, verbindliche und vertrauliche Art der elektronischen Kommunikation, die sich von der E-Mail abgrenzt und die Werte des klassischen Briefs in die elektronische Welt überträgt. Er eignet sich beispielsweise für wichtige Dokumente oder Schreiben wie Handwerks- oder Dienstleistung-saufträge, Kaufverträge oder Versicherungsverträge.<span id="more-11562"></span></p>
<p><strong>Woher weiß ich, dass der <em>E-POSTBRIEF</em> wirklich von dem angeblichen Absender stammt?</strong><br />
Die Nutzer des <em>E-POSTBRIEFS </em>werden über das sogenannte POSTIDENT-Verfahren eindeutig identifiziert, die Identität von Absendern und Empfängern ist also geprüft. Außerdem muss jeder<br />
<em> E-POSTBRIEF </em>vor Versand durch eine Handy-TAN bestätigt werden.<br />
<strong><br />
Wie sicher ist der <em>E-POSTBRIEF</em>?</strong><br />
Der <em>E-POSTBRIEF</em> wird verschlüsselt übermittelt. Der Inhalt eines <em>E-POSTBRIEFS</em> kann von Unbefugten weder eingesehen noch verändert werden; übrigens auch dann nicht, wenn er im elektronischen Briefkasten liegt.</p>
<p><strong>Was ist, wenn der Empfänger kein <em>E-POSTBRIEF</em> Kunde ist?</strong><br />
Die Deutsche Post AG übermittelt den E-POSTBRIEF zuverlässig wie klassische Briefe, auf Wunsch auch als Einschreiben. Hat der Empfänger keinen elektronischen Briefkasten, druckt die Post das Schreiben aus, kuvertiert es und stellt es dem Empfänger per Postboten zu.</p>
<p><strong><a href="http://news.myhammer.de/files/2011/02/ePost_Brief.jpg" rel="lightbox[11562]"><img class="alignleft size-medium wp-image-11567" src="http://news.myhammer.de/files/2011/02/ePost_Brief-250x165.jpg" alt="" width="241" height="159" /></a>Kann ich den <em>E-POSTBRIEF</em> von jedem PC aus versenden?</strong><br />
Ja. Sie können sich über jeden handelsüblichen Browser im<br />
<em> E-POSTBRIEF</em> Portal mit Ihrer <em>E-POSTBRIEF</em> Adresse und Ihrem Passwort anmelden, <em>E-POSTBRIEFE</em> versenden und empfangen. Außerdem können Sie Faxnachrichten versenden und empfangen und auf Wünsch über jeden Eingang eines E-POSTBRIEFS per SMS informieren lassen – alles kostenfrei.</p>
<p><strong>Was passiert mit meiner bisherigen E-Mail-Adresse?</strong><br />
Die können Sie ganz normal weiternutzen und sogar ihr bisheriges E-Mail-Konto in Ihr <em>E-POSTBRIEF</em> Nutzerkonto  einbinden.</p>
<p><strong>Was kostet der </strong><strong><em>E-POSTBRIEF</em></strong><strong>? </strong><br />
Für die private Nutzung des <em>E-POSTBRIEFS</em> stellt die Deutsche Post AG den elektronischen Briefkasten kostenlos zur Verfügung. Auch der Empfang von <em>E-POSTBRIEFEN</em> ist dann kostenfrei. Beim Versand fällt ein Porto an – abhängig von Art und Umfang des Schreibens; genau wie beim klassischen Brief.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>FAQ: Als Innungsbetrieb bei MyHammer profitieren</title>
		<link>http://news.myhammer.de/myhammer-training/011883-faq-innungsbetrieb-myhammer-profitieren.html</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2011 09:24:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Wiedenbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[Innungen]]></category>
		<category><![CDATA[Innungsbetriebe]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgleidschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Qualifikationen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie oder Ihr Betrieb Mitglied einer Innung sind, können Sie sich auch bei MyHammer dadurch hervorheben: Reichen Sie gleich Ihren Nachweis für die Innungsmitgliedschaft ein und überzeugen Sie Ihre Kunden mit dem Mehrwert der Innung! Fragen und Antworten: Wer kann von der Hervorhebung profitieren? Alle MyHammer BusinessPartner die Mitglied in einer Innung sind und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie oder Ihr Betrieb Mitglied einer Innung sind, können Sie sich auch bei MyHammer dadurch hervorheben: Reichen Sie gleich Ihren Nachweis für die Innungsmitgliedschaft ein und überzeugen Sie Ihre Kunden mit dem Mehrwert der Innung!</p>
<p><strong>Fragen und Antworten</strong>:</p>
<p><strong>Wer kann von der Hervorhebung profitieren? </strong><br />
Alle MyHammer BusinessPartner die Mitglied in einer Innung sind und uns einen Nachweis eingereicht haben.<span id="more-11883"></span></p>
<p><strong>Was habe ich als Handwerker davon?</strong><br />
Ihre Innungsmitgliedschaft wird in Ihrem MyHammer Profil angezeigt. Zudem können Ihre Angebote unter Überschrift „MyHammer empfiehlt Innungen“ auf den Suchergebnisseiten  hervorgehoben angezeigt werden. So können Sie sich von Wettbewerbern hervorheben und potentielle Kunden finden Sie einfacher.</p>
<p><strong>Was muss ich als Handwerker dafür tun?</strong><br />
Reichen Sie dazu einen Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in einer Innung bei MyHammer ein. Das Dokument können Sie zum Beispiel unter „Mein Konto“ -&gt; „Meine Daten“ –&gt; „Dokumente einreichen“ ganz bequem hochladen. <a href="http://news.myhammer.de/myhammer-training/06610-tipps-fuer-handwerker-7-dokumente-und-qualifikationen-an-myhammer-zur-pruefung-uebermitteln.html" target="_blank">Lesen Sie hier, wie es geht.</a><strong></strong></p>
<p><strong>Was kostet mich das?</strong><br />
Als MyHammer BusinessPartner profitieren Sie kostenlos von den Vorteilen für Innungsbetriebe. Sie zahlen weiterhin nur die Mitgliedsbeiträge bei Ihrer Innung.</p>
<p><strong>Ich bin als Innungsmitglied eingetragen, aber ich werde nicht gesondert auf der Suchergebnisseite angezeigt.</strong><br />
Es gibt verschiedene Kriterien, die eine bestimmte Reihenfolge festlegen. Ganz entscheidend sind natürlich die Bewertungspunkte, Ihre Aktivität auf MyHammer aber auch die Entfernung zum Auftraggeber oder Ihre Tätigkeitsfelder/Branchen spielen eine Rolle.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie funktioniert die MyHammer Feedback-Funktion?</title>
		<link>http://news.myhammer.de/myhammer-training/011440-wie-funktioniert-die-myhammer-feedback-funktion.html</link>
		<comments>http://news.myhammer.de/myhammer-training/011440-wie-funktioniert-die-myhammer-feedback-funktion.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 09:30:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Wiedenbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Feedback]]></category>
		<category><![CDATA[Feedback-Funktion]]></category>
		<category><![CDATA[Verbesserungsvorschläge]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits vor einer Weile haben wir die MyHammer Feedback-Funktion (UPDATE 15.11.2011: Die Funktion heißt mittlerweile &#8220;Ihre Vorschläge&#8221;) eingeführt und wir freuen uns sehr darüber, dass sie so rege genutzt wird. Da uns immer wieder Nachfragen zur Feedback-Funktion erreichen, erklären wir gern im Detail, wie sie funktioniert: Sie können mit der Feedback-Funktion Vorschläge zur weiteren Entwicklung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits vor einer Weile haben wir die MyHammer Feedback-Funktion (UPDATE 15.11.2011: Die Funktion heißt mittlerweile &#8220;Ihre Vorschläge&#8221;) eingeführt und wir freuen uns sehr darüber, dass sie so rege genutzt wird. Da uns immer wieder Nachfragen zur Feedback-Funktion erreichen, erklären wir gern im Detail, wie sie funktioniert:</p>
<div style="margin-bottom: 20px;">Sie können mit der Feedback-Funktion Vorschläge zur weiteren Entwicklung von MyHammer machen oder die Vorschläge anderer Nutzer bewerten. Dazu müssen Sie allerdings bei MyHammer angemeldet sein. Sie erreichen die Feedback-Funktion über die orange Lasche mit der Aufschrift „Feedback“ (UPDATE 15.11.2011: Die Lasche trägt mittlerweile die Aufschrift &#8220;Ihre Vorschläge&#8221;) am rechten Bildschirmrand.</div>
<div style="margin-bottom: 20px;"><a href="http://news.myhammer.de/wp-content/uploads/2011/02/feedback.png" rel="lightbox[11440]"><img class="alignnone  wp-image-17939" title="feedback" src="http://news.myhammer.de/wp-content/uploads/2011/02/feedback-1024x557.png" alt="" width="609" height="330" /></a></div>
<div style="margin-bottom: 20px;"></div>
<div style="margin-bottom: 20px;"></div>
<p><span id="more-11440"></span></p>
<p>Im Feedback-Forum werden Ihnen bereits vorhandene Vorschläge angezeigt und Sie können bis zu drei Stimmen für einen Vorschlag abgeben, indem Sie links vom Vorschlag auf „Abstimmen“ klicken. Insgesamt stehen Ihnen 10 Stimmen zur Verfügung. Einmal abgegebene Stimmen werden Ihnen wieder gutgeschrieben, wenn über den jeweiligen Vorschlag entschieden wurde.</p>
<p>Nachdem Sie einen Vorschlag abgegeben haben, wird dieser geprüft und freigegeben. Das geschieht nur dann nicht, wenn ein Vorschlag bereits gemacht wurde und diskutiert wird. Unsere Kollegen, die das Feedback-Forum betreuen (sog. Admins), vergeben für jeden Vorschlag einen Status.</p>
<p>Die einzelnen Status haben folgende Bedeutung:</p>
<p><strong>Wird überprüft</strong><br />
Der Vorschlag wurde inhaltlich angenommen und wird jetzt auf seine Umsetzbarkeit hin überprüft.</p>
<p><strong>Geplant</strong><br />
Es ist bereits die Einführung einer Funktion geplant, die dem ursprünglichen Vorschlag entspricht oder sehr nahe kommt. Der Umsetzungszeitpunkt ist in der Regel noch nicht genau festgelegt.</p>
<p><strong>Gestartet</strong><br />
Die vorgeschlagene Funktion ist in der Entwicklung und wird in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen.</p>
<p><strong>Fertiggestellt</strong><br />
Die vorgeschlagene Funktion steht zur Verfügung oder unsere Kollegen haben den Vorschlag kommentiert und damit das Anliegen des Users anderweitig geklärt.</p>
<p><strong>Abgelehnt</strong><br />
Der Vorschlag wurde eingehend geprüft und es wurde beschlossen, dass dieser nicht umgesetzt wird.<br />
Wenn ein Vorschlag abgelehnt wird, begründen unsere Kollegen dies mit einem kurzen Kommentar.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen!Ihr</p>
<p>Ihr MyHammer-Team</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die neue Angebotsabgabe  &#8211; flexibel auf Ihre Bed&#252;rfnisse abgestimmt!</title>
		<link>http://news.myhammer.de/ankuendigungen/010662-die-neue-angebotsabgabe-flexibel-auf-ihre-beduerfnisse-abgestimmt.html</link>
		<comments>http://news.myhammer.de/ankuendigungen/010662-die-neue-angebotsabgabe-flexibel-auf-ihre-beduerfnisse-abgestimmt.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 16:46:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Wiedenbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ankündigungen]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Angebotsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Angebotstyp]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit der Einführung der neuen Angebotstypen im November 2010 haben sich viele Handwerker und Dienstleister bei uns gemeldet, Lob und Kritik geäußert und Vorschläge zur weiteren Entwicklung der Angebote bei MyHammer gemacht. Wir nehmen alle diese Anregungen ernst und setzen sie nun um. Grundsätzlich gibt es ab Anfang Februar bei MyHammer nur noch einen Angebotstyp, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Einführung der neuen Angebotstypen im November 2010 haben sich viele Handwerker und Dienstleister bei uns gemeldet, Lob und Kritik geäußert und Vorschläge zur weiteren Entwicklung der Angebote bei MyHammer gemacht. Wir nehmen alle diese Anregungen ernst und setzen sie nun um.<br />
Grundsätzlich gibt es ab Anfang Februar bei <a href="http://www.my-hammer.de/?mhUsertype=an&amp;returnTo=" target="_blank">MyHammer</a> nur noch einen Angebotstyp, Sie können jedoch zwischen zwei Gebührenmodellen wählen:<span id="more-10662"></span></p>
<p><strong>1.    Angebot mit Gebühr bei Vergabe</strong><br />
Bei dieser Variante wird eine Gebühr von 2-4% vom Auftragswert fällig, wenn das Projekt an Sie vergeben wird. Diese Variante des Angebotes ist hinsichtlich der Gebühren identisch mit dem bisherigen Basis Angebot und ermöglicht MyHammer BusinessPartnern die kostenlose Abgabe eines Angebotes. Es entstehen in diesem Fall keine neuen, zusätzlichen Gebühren.</p>
<p><strong>2.    Angebot mit Gebühr bei Angebotsabgabe</strong><br />
Günstiger ist es, direkt bei Abgabe Ihres Angebotes eine geringe Gebühr zu entrichten. Bei dieser Variante fällt dann keine Gebühr mehr bei Vergabe an.<br />
Außerdem können Sie ein solches Angebot auch oberhalb der Bietgrenze Ihres MyHammer Partner-Pakets abgeben. Liegt das Angebot innerhalb der Bietgrenze Ihres Partner-Pakets, erhalten Sie zudem direkt die Kontaktdaten des Auftraggebers, wenn dieser sie freigegeben hat.</p>
<p><strong>Egal welches Gebührenmodell Sie wählen, Sie profitieren immer von folgenden Vorteilen:</strong></p>
<p><strong>Wettbewerbsschutz: Alle Angebotspreise sind jetzt verdeckt!</strong><br />
Die Angebotspreise aller Angebote bleiben verdeckt, bis das Projekt vergeben wurde. Ihre Kalkulation ist also vor Ihren Mitbewerbern geschützt. Damit  wirken wir einem reinen Unterbietungs-Wettbewerb entgegen. Gleichzeitig werden die Qualifikationen und die Firmennamen aller Anbieter angezeigt, um hier den Wettbewerbsschutz hinsichtlich notwendiger Qualifikationen sicher zu stellen.<br />
<strong><br />
Werbung für alle! Alle Angebotspreise werden nach der Vergabe aufgedeckt</strong><br />
Nachdem ein Projekt bei MyHammer vergeben wurde, werden alle für dieses Projekt abgegebenen Angebote inklusive der jeweiligen Angebotspreise in unserer Angebotssuche angezeigt. Durch diese Veröffentlichung erhalten Sie für diese Angebote einen zusätzlichen Werbeeffekt – ohne zusätzliche Kosten! Es lohnt sich also noch mehr, dass der Auftraggeber seine Auftragsvergabe wirklich bei MyHammer tätigt.</p>
<p>Bitte beachten Sie auch unser <a href="http://news.myhammer.de/myhammer-training/010667-faq-neue-angebotsabgabe.html" target="_blank">FAQ zur neuen Angebotsabgabe</a></p>
<p><a href="http://www.my-hammer.de/?mhUsertype=an&amp;returnTo=" target="_blank">Zur MyHammer Startseite</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>FAQ: Neue Angebotsabgabe &#8211; Ein Angebotstyp, zwei Geb&#252;hrenmodelle</title>
		<link>http://news.myhammer.de/myhammer-training/010667-faq-neue-angebotsabgabe.html</link>
		<comments>http://news.myhammer.de/myhammer-training/010667-faq-neue-angebotsabgabe.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 16:45:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Wiedenbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Angebotstyp]]></category>
		<category><![CDATA[FAQ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://news.myhammer.de/?p=10667</guid>
		<description><![CDATA[1.    Wie viele Angebotstypen wird es künftig geben? Ab Anfang Februar gibt es nur noch einen Angebotstyp, jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen BusinessPartner-Paket bis zu zwei Gebührenmodelle, aus denen Sie bei Angebotsabgabe auswählen können: Angebots-Gebühr bei Vergabe und Angebots-Gebühr bei Angebotsabgabe. Die Gebühr bei Vergabe beträgt 2-4% vom Auftragswert und ist nur fällig für denjenigen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>1.    Wie viele Angebotstypen wird es künftig geben?</strong><br />
Ab Anfang Februar gibt es nur noch einen Angebotstyp, jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen BusinessPartner-Paket bis zu zwei Gebührenmodelle, aus denen Sie bei Angebotsabgabe auswählen können: Angebots-Gebühr bei Vergabe und Angebots-Gebühr bei Angebotsabgabe.<br />
Die Gebühr bei Vergabe beträgt 2-4% vom Auftragswert und ist nur fällig für denjenigen, der das Projekt erhält.<br />
Die Gebühr bei Abgabe des Angebotes wird, wie der Name schon sagt, pauschal bei Angebotsabgabe fällig. Ihre Höhe wird dynamisch berechnet. (Ähnlich der bisherigen Gebühr beim Öffentlichen Angebot.)<span id="more-10667"></span></p>
<p><strong>2.    Welche Informationen sind zu welchem Zeitpunkt sichtbar?</strong><br />
Alle Angebotspreise und -texte sind automatisch verdeckt, solange eine Ausschreibung läuft. Der Firmenname und die Qualifikationen bleiben aber sichtbar. Nur der Auftraggeber sieht alle Informationen. Wenn ein Projekt vergeben wird, dann werden die abgegebenen Angebote in unserer Angebotssuche veröffentlicht. Dort sind dann auch die Angebotspreise einsehbar, nicht jedoch die Angebotstexte.</p>
<p><strong>3.    Wird mein Angebot auch veröffentlicht, wenn die Ausschreibung nicht vergeben wurde?</strong><br />
Wenn ein Projekt nicht vergeben wird, werden auch die Angebote nicht veröffentlicht.</p>
<p><strong>4.    Kann ich weiterhin kostenfrei Angebote abgeben?</strong><br />
Wenn Sie das Angebot mit Gebühr bei Vergabe wählen, fallen nur Gebühren an, wenn das Projekt an Sie vergeben wird. Bei Abgabe des Angebots fallen keine weiteren Gebühren an.<br />
<strong><br />
5.    Zu welchem Zeitpunkt werden Gebühren fällig?</strong><br />
Beim Angebot mit Gebühr bei Vergabe, fällt eine Gebühr von 2-4% des Auftragswertes nur an, wenn das Projekt an Sie vergeben wird.<br />
Wählen Sie ein Angebot mit Gebühr bei Abgabe des Angebotes, wird eine dynamisch berechnete Gebühr direkt bei Abgabe fällig. Bei Vergabe wird dann keine weitere Gebühr berechnet.<br />
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Gebühren für das MyHammer BusinessPartner-Paket weiterhin anfallen.</p>
<p><strong>6.    Warum sind jetzt alle Angebote verdeckt?</strong><br />
Wir schützen damit Ihre Kalkulation während der Laufzeit der Ausschreibung. Jeder Wettbewerber muss so sein Angebot eigenständig kalkulieren und kann sich nicht einfach an den Angeboten anderer Handwerker oder Dienstleister orientieren. Der Firmenname und die Qualifikationen eines Bieters werden übrigens weiterhin angezeigt, verdeckt sind nur die Angebotspreise und- texte.<br />
Bitte beachten Sie auch, dass der Werbeeffekt der bisherigen Öffentlichen Angebote dennoch erhalten bleibt: Sobald ein Projekt vergeben wird, werden alle Angebote in der Angebotssuche angezeigt.<br />
<strong><br />
7.    Welche Leistungen bietet mir der neue Angebotstyp?</strong><br />
Das neue Angebot bündelt die Vorteile der bisherigen Angebotstypen:<br />
Ihre Kalkulation ist während der Ausschreibungsphase geschützt, wie beim bisherigen Verdeckten Angebot. Durch die Veröffentlichung der Angebote nach der Vergabe des Projektes, profitieren Sie wie beim Öffentlichen Angebot vom Werbeeffekt der MyHammer Angebotssuche.</p>
<p><strong>8.    Welche Angebote werden künftig in der Angebotssuche angezeigt?</strong><br />
Wenn ein Projekt bei MyHammer vergeben wird, werden alle Angebote dafür in der Angebotssuche angezeigt, egal welches Gebührenmodell Sie gewählt haben. Die Angebote werden also erst nach der Vergabe eines Projektes veröffentlicht.</p>
<p><strong>9.    Kann ich auch künftig mit Angeboten die Bietgrenze meines Partner-Pakets überschreiten?</strong><br />
Ja – allerdings wird dann bei Abgabe des Angebots immer die Angebotsgebühr fällig.<br />
<strong><br />
10.    Werden Qualifikationen eines Anbieters weiterhin sichtbar bleiben?</strong><br />
Die Qualifikationen und der Firmenname eines Anbieters werden immer angezeigt &#8211; unabhängig vom gewählten Gebührenmodell.</p>
<p><strong>11.    Bleibt die Länge des Angebotstextes gleich?</strong><br />
Ja, die Länge des Angebotstextes bleibt unverändert.</p>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>42</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>FAQ: MyHammer Bewertungen bei Google</title>
		<link>http://news.myhammer.de/myhammer-training/09806-faq-myhammer-bewertungen-bei-google.html</link>
		<comments>http://news.myhammer.de/myhammer-training/09806-faq-myhammer-bewertungen-bei-google.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 10:17:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Wiedenbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps für MyHammer Nutzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bewertungen]]></category>
		<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Places]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://news.myhammer.de/?p=9806</guid>
		<description><![CDATA[Was ist Google Places? Google Places ist ein Unternehmenseintrag in der Google Suchmaschine – ähnlich einem Branchenbuch. Dieser Eintrag wird bei verschiedenen Google Suchen angezeigt. Warum steht in meinem Profil Google Maps? Details aus Ihrem Google Places Profil werden unter anderem in Googles interaktivem Kartendienst Google Maps angezeigt. Was habe ich von der Anzeige meiner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was ist Google Places? </strong><br />
Google Places ist ein Unternehmenseintrag in der Google Suchmaschine – ähnlich einem Branchenbuch. Dieser Eintrag wird bei verschiedenen Google Suchen angezeigt.</p>
<p><strong>Warum steht in meinem Profil Google Maps?</strong><br />
Details aus Ihrem Google Places Profil werden unter anderem in Googles interaktivem Kartendienst Google Maps angezeigt.</p>
<p><strong>Was habe ich von der Anzeige meiner Bewertungen bei Google?</strong><br />
Potenzielle Kunden suchen vermehrt auch in Suchmaschinen nach dem richtigen Handwerker und Dienstleister. Insbesondere die Suche nach lokalen Suchbegriffen wird immer wichtiger (z.B. „Maler Berlin“).  Mit Ihren Bewertungen können Sie sich bei solchen Suchanfragen von Ihren Mitbewerbern abheben und einen Vertrauensvorschuss erhalten.</p>
<p><strong>Welche Angaben werden in Google Places von MyHammer übernommen?</strong><br />
Google übernimmt Ihre MyHammer Bewertungen, die von Ihnen im Profil eingegebenen Suchwörter, Ihre hochgeladenen Bilder sowie die Informationen aus dem Unternehmensprofil.<br />
Deshalb ist es wichtig, dass diese Informationen ausgefüllt und auf dem neuesten Stand sind. Hier finden Sie <a href="http://news.myhammer.de/myhammer-training/06541-tipps-fuer-handwerker-4-worin-hebt-sich-ihre-firma-von-anderen-ab.html" target="_blank">Tipps zur Bearbeitung Ihres Unternehmensprofils</a>.<br />
<em><span id="more-9806"></span></em><strong><br />
Was muss ich machen, um mit meinen Bewertungen bei Google zu erscheinen?</strong><br />
Sammeln Sie viele positive Bewertungen bei MyHammer. Je mehr Bewertungen Sie haben, umso wahrscheinlicher ist, dass Google diese aufgreift und in Ihrem Google-Places Profil anzeigt. Die Anzeige der Bewertungen geschieht dann automatisch.</p>
<p><strong>Warum werden bei Google nicht alle meine Bewertungen von MyHammer angezeigt?</strong><em><br />
</em><strong>Wie werden die Bewertungen ausgewählt?</strong><br />
Die Bewertungen werden durch Googles Algorithmus ausgewählt, MyHammer hat darauf keinen Einfluss.</p>
<p><strong>Was passiert, wenn ich meinen Account bei MyHammer lösche?</strong><br />
Die Bewertungen werden bei MyHammer nicht mehr angezeigt und verschwinden nach einiger Zeit auch bei Google.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://news.myhammer.de/myhammer-training/09806-faq-myhammer-bewertungen-bei-google.html/feed</wfw:commentRss>
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		</item>
	</channel>
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