- Nachweis der Handwerkskarte wird Pflicht für MyHammer Handwerker
- Handwerksordnung (HWO) ist Basis für Teilnahmevoraussetzungen an MyHammer Ausschreibungen
- Nutzer profitieren von fairem Wettbewerb, mehr Qualität und Transparenz
Berlin, den 20. September 2011 – MyHammer geht voran und stärkt das qualifizierte Handwerk: Ab sofort können nur noch Inhaber einer Handwerkskarte oder einer Gewerbekarte ihrer örtlichen Handwerkskammer bei MyHammer Handwerksaufträge gewinnen. Damit fördert MyHammer den fairen Wettbewerb unter Handwerkern und schafft noch mehr Transparenz als bisher. Gleichzeitig wird die Qualität der Angebote für Auftraggeber erhöht und die Schwarzarbeit im Sinne der Handwerksordnung (HWO) bekämpft, also Handwerksarbeiten ohne die erforderliche Erlaubnis.
Die Teilnahmevoraussetzungen für MyHammer Ausschreibungen im Handwerksbereich orientieren sich an den rechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HWO), die zwischen zulassungspflichtigem Handwerk, zulassungsfreien Gewerken und handwerksähnlichem Gewerbe unterscheidet. Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk (gem. Anlage A der HWO*) ausüben dürfen, können dies mit ihrer Handwerkskarte bzw. dem Eintrag in die Handwerksrolle nachweisen, und Handwerker, die zulassungsfreie oder handwerksähnliche Gewerke (gem. Anlage B der HWO**) ausüben wollen, benötigen dafür eine Gewerbekarte ihrer örtlichen Handwerkskammer. Die Gewerbekarte wird häufig der Einfachheit halber ebenfalls „Handwerkskarte“ genannt. Wollen Handwerker auch weiterhin an MyHammer Ausschreibungen für Handwerksaufträge teilnehmen, müssen sie einen dieser Nachweise bei MyHammer vorlegen.***
Markus Berger-de León, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG: „Mit den neuen Teilnahmevoraussetzungen für Handwerksaufträge sagen wir Preisdumping und Schwarzarbeit den Kampf an. Nach der Abschaffung der Auktionen im Jahr 2009 und der Einführung verdeckter Angebote in 2010 gehen wir damit einen weiteren wichtigen Schritt auf unserem Weg für fairen Wettbewerb und mehr Qualität im Handwerk – zum Schutz aller qualifizierten und zugelassenen Handwerker. Gleichzeitig erhöhen wir massiv die Sicherheit für Auftraggeber, nur Angebote von qualifizierten Handwerksbetrieben zu erhalten. MyHammer kann zu Recht behaupten, die schnellste, transparenteste und sicherste Möglichkeit bei der Suche nach Handwerkern zu sein.“
* Anlage A der HWO: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a_195.html
** Anlage B der HWO: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b_196.html
*** Nachweise können nach wie vor bei MyHammer eingereicht werden. Hier gibt es alle notwendigen Informationen: http://hilfe.my-hammer.de/dokumente-einreichen-an/. Für Ausschreibungen, die nicht der Handwerksordnung unterliegen, gibt es bei MyHammer keine neuen technischen Teilnehmervoraussetzungen. Es gelten nach wie vor für alle Aufträge die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für MyHammer Ausschreibungen finden Sie im MyHammer Newsroom:

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Man(n) darf gespannt sein. Wir begrüßen das und freuen uns über diese Nachricht.
Das Gewerk des Raumausstatters wird seit der Änderung völlig ausgeschlossen ! My Hammer sollte sich vor so einer Umstellung die Handwerksordnung der Raumausstatter mal durch lesen und siehe da, es gibt diverse parallelen zum Beruf des Malers. Traurig, dass My Hammer offenbar über der HWO steht !
Die Parallelen sind lediglich Tapezieren mit Rauhfaser und weißer Anstrich derselben und das sollte für Raumausstatter und Hausmeisterservice freigeschaltet werden. Lackier- und Spachtelarbeiten, farbige Anstriche dagegen nicht.
Auch wir sind der Meinung, daß lediglich das Tapezieren mit Rauhfaser und Anstricharbeiten
mit Innendispersionsfarben im Farbton weiß im Bereich der Ausschreibungen eingestellt werden sollte, die von Auftragnehmern beboten werden können, die über eine Handwerkskarte verfügen. Mit gutem Gewissen kann jedoch MH alle Ausschreibungen, die sich auf Spachtel- und Schleifarbeiten, auf Tapezierarbeiten mit Vlies- und / oder Mustertapeten, farbige Innenanstriche, Lackierungen und Lasuren (somit Untergrund in der Regel Metall und / oder Holz), Innen- und Außenputze, Wärmedämmverbundsysteme und Fassadenanstriche beziehen, dem Gewerk Maler & Lackierer zuordnen. Das sind – jedenfalls in groben Zügen – die Haupttätigkeitsfelder im Maler- und Lackiererhandwerk.
Auch zum Schutze der Raumausstatter sollte es jedoch in Zukunft Gärtnern, Umzugsfirmen und / oder Hausmeisterservices nicht mehr möglich sein, auf Tapezierarbeiten mit Rauhfasertapeten und weiße Anstriche zu bieten. Übrigens: es finden sich auf MH – jedenfalls in unserem Einzugsgebiet – viele Ausschreibungen „Rauhfaser – weiß“. Somit hinreichend Betätigungsfelder für die Raumausstatter, die darüber hinaus beim Kunden dann ja auch Gardinen und sonstiges Zubehör mit an den Mann bringen können. Auch obliegt den Raumausstattern die Beratung der Kunden bei der Inneneinrichtung. Hier wird kein Maler und Lackierer mitmischen, da er keinerlei Ahnung von solchen Dingen hat.
Derzeit finden wir jedoch immer noch Gebäudereiniger und Raumausstatter auf Ausschreibungen, die sich auf vollständige Fassadensanierungen beziehen. Das sollte ja eigentlich nicht mehr der Fall sein. Über die Kontaktfunktion kann im übrigen – nach unseren (eintägigen) Erfahrungen momentan noch jeder Auftragnehmer sich um Ausschreibungen bewerben – ob nun mit, oder ohne Eintragung in die Handwerksrolle und / oder Handwerkskarte. Da gilt es wohl noch einige Schlupflöcher zu stopfen!?
Auch die Raumausstatter sollten die Entwicklung positiv sehen. Wenn alles so klappt, wie MH es gerne umsetzen möchte, dann werden auch die Raumausstatter zukünftig auf den für sie interessanten Ausschreibungen nicht mehr mit Hausmeisterservices & Co., Gärtnern (die selbstverständlich gerne in ihrem Gewerk bieten mögen) und / oder Umzugsfirmen (die auch selbstverständlich gerne auf die ausgeschriebenen Umzüge weiterhin bieten mögen) konfrontiert sondern können ihr Preisniveau im fairen Wettbewerb mit anderen Raumausstattern halten.
Natürlich bebieten auch Maler & Lackierer Ausschreibungen, die sich auf „Rauhfaser/weiß“ beziehen. Meistens jedoch erhalten die Maler & Lackierer hier jedoch keinen Zuschlag und sind somit auf diesen Ausschreibungen doch keine ernsthafte Konkurrenz für die Raumausstatter!
Also : erst einmal „abwarten und Tee trinken“. Sicherlich wird sich der ganze Ärger in Wohlgefallen auflösen, sobald einmal die Umsetzung perfekt gelingt. Gebt MH doch eine Chance, alle Einstellungen so vorzunehmen, wie sie richtig sind. Und falls es Unklarheiten gibt, so kann man ja beantragen, eine Ausschreibung einer anderen Kategorie zuzuordnen. Wenn ein solcher Antrag nachvollziehbar begründet ist, so wird er sicherlich auch in die Tat umgesetzt. Auch wir würden – sofern z.B. Rauhfaser / weiß in der Kategorie „Eintragung in die Handwerksrolle“ stehen würde – hier die Änderung : in diesem Falle eben die Herabstufung, beantragen. Auch wir wollen nicht, daß Auftragnehmer, die nur in ihrem Berufsfeld Gebote abgeben, dann plötzlich benachteiligt werden.
Und natürlich müssen alle Auftragnehmer mit Ausnahmegenehmigung zugelassen werden. Dürfte aber eigentlich problemlos funktionieren, da diese Auftragnehmer ja entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind (jedenfalls für Bayern können wir dies wohl so bestätigen).
Also liebe Mitbewerber, weiterhin viel Erfolg mit MH : viele gute Aufträge zu guten, fairen und vernünftigen Preisen!
Irrtum remmah
Raumausstatter dürfen auch Glasfaser und Vliestapeten kleben. Farbgestaltung gehört ebenso zum Handwerk des Raumausstatters, ebenso die notwendigen Spachtelarbeiten.
Auszug aus der HWO:
17. Prüfen und Vorbereiten der Flächen durch Spachteln, Glätten und Abdichten sowie Aufbringen von Unterlagsstoffen
19. Bekleiden von Wänden und Decken durch Tapezieren, Kleben und Spannen
5. Bekleidung von Wänden und Decken mit Tapeten, Textilien, Leder und Kunststoffen.
Hausmeisterdienste dürfen Rauhfaser kleben und diese bemalen, dass Trift aber nicht auf Raumausstatter zu.
Vielleicht vorher schlau machen, was eigentlich ein Raumausstatter ist (nicht aus Spaß ein Lehrberuf)… .
wenn bei mh nur noch hochpreisige angebote eingestellt werden , braucht man dieses portal nicht mehr. schon jetzt
scheut jeder mitbewerber den eintrag eines Gebotes wg.
der kosten , sondern fragt erstmal über die rückrufoption an.Eine Handwerkskarte gewährt nicht gleich Qualität , sondern positive Bewertungen von Kunden
MyHammer hat eine Marktlücke mit dem Handwerkerportal erfunden und etliche Handwerker hatten die Möglichkeit über diese Plattform Arbeit zu bekommen.
Viele haben sich selbständig gemacht und ein Gewerbe angemeldet.Mit super Bewertungen!
Es sind nun Existensen die zerstört werden.Kleine Betriebe(Einzelkämpfer)die keine Schwarzarbeit machen nur weil sie eine Wand mit Vliestapete mehr kleben oder ein paar Fenster streichen.
Schwararbeiter sind Handwerker die Sozialleistungen und Steuern hinterziehen.
Quelle:BUH.Unter dem Titel “Schwarzarbeit hinterlässt Spuren” wollte die Kreishandwerkerschaft Göttingen die Bürger für die gesellschaftlichen Schäden durch Schwarzarbeit sensibilisieren. Dabei hatte sie vor allem das Wohl ihrer Klientel, der in der Handwerksrolle eingetragenen Meisterbetriebe, im Sinn. Doch in ihrem Eifer stellten die Interessenvertreter falsche Behauptungen auf, deren Verbreitung sie nun unter Strafandrohung unterlassen muss.
Ich kann die Verantwortlichen bei MyHammer verstehen das dieses Handwerkerportal sauber bleiben muß,aber es wäre hilfreicher und ehrlicher wenn sich die MItarbeiter von MyHammer besser informieren würden was ein Handwerksähnlicher Betrieb mit Handwerkskarte ausführen darf und was nicht.
Irgendwann wird ein schlauer Kopf ein Handwerkerportal mit besseren Vorraussetzungen für Auftraggeber und Auftragnehmer online stellen und dann….
Viel Spaß beim ausklügeln der neuen Regeln,aber es sollte auch etwas für die kleinen Hanwerksbetriebe dabei sein.
Alles Gute an Euch Einzelkämpfer und laßt den Kopf nicht hängen.
Es geht weiter.
uwe
@dennis
Die Kollegen remmah und malerhaeussler haben vollkommen recht. Ein Raumausstatter darf nur Rauhfaser tapezieren und Innendispersionsfarben verarbeiten (weiß anlegen).
Wir sind auch ein Raumausstatter Betrieb, aber werden künftig jeden Verstoß melden. Erst gestern war eine Ausschreibung: Streichen in weiß UND HEIZKÖRPER lackieren. Ein Kollege war natürlich schlau und beantragte eine Änderung von Handwerksrolle zu Handwerkskarte, was natürlich nicht korrekt ist. Denn das Lackieren gehört nun mal zum Maler und nicht Raumausstatter. Außer der Raumausstatter war schon vor 2004 als Meister in der HWK eingetragen.
Raumausstatter ist nicht gleich Raumausstatter, den heutzutage kann sich jeder eintragen lassen.
Als richtiger Raumausstatter (kein Hausmeister o.ä.), bietet man den Kunden auch Gardinen, Stores, Material etc. und natürlich die Beratung für die Innengestaltung an, was wiederum ein Maler nicht machen kann (weil er sich da nicht auskennt)
Genauso kann ein Raumausstatter auch Bodenverlegen.
Also in unseren Augen ist es halt so:
Raumaus. = Raumausstatter
Maler = Maler
Hausmeister = Hausmeister
Jeder hat sein Bereich und da soll er tätig sein.
Nochmals @dennis
Bitte einmal kurz bei der HWK anrufen, die werden Ihnen erklären was Sie dürfen und was nicht.
Viel Erfolg mit dem neuen noch nicht reifen System.
@dennis: Glasfaser und Vliestapeten und sogar Spachtelarbeiten halte ich für ein Gerücht und mir ist bisher auch keine Gesetzänderung bekannt. Das wäre doch mit Sicherheit groß in den Medien breitgetreten worden und dann würden sich die Raumausstatter auch nicht über die Einschränkung aufregen (müssen). Also schon Widerspruch in sich. Ein zusammenhangloses Zitat aus der HWO beweist noch nicht, dass das für Raumaustatter gilt. Verspachteln von Dübellöchern ja, großflächig nein.
@home: also soll MyHammer lieber eine Billigplattform werden? Komischerweise bekommen die Billiganbieter keineswegs immer den Zuschlag, also gibt es auch andere AG, die MyHammer auch nutzen. Wer richtig rechnen kann, kann auch die Gebühren bezahlen. Die schnelle Nummer rechnet sich dann nicht mehr, da stimme ich zu. Und die Ausbeuter will kein Handwerker. Sehr schnell wird sich herumsprechen, dass bei MyHammer günstige Preise und seriöse Firmen zu finden sind. Das heißt doch nicht, dass es nur noch teure Angebote gibt. Billigstangebote, für die nicht gearbeitet werden kann, gibt es dann aber auch nicht mehr und auch weniger Ärger. Nach einer Woche kann man sowieso noch nichts sagen.
@home
Es geht sicherlich NICHT darum, zukünftig auf MH nur noch hochpreisige Angebote einzustellen. Es geht schlicht und ergreifend darum, daß von für eine Ausschreibung qualifizierten Dienstleistern und Handwerkern zukünftig realistisch kalkulierte Preise geboten werden, was der Fall sein wird, wenn jeder SEINE Arbeit erledigt: denn hier kann jeder dann auch vernünftig kalkulieren (natürlich allerdings wiederum auch das nur dann, wenn er seine Betriebskosten und die Materialkosten detailliert kennt! – bei den qualifizierten Handwerksbetrieben ist das wahrscheinlich – bei vielen anderen leider eher unwahrscheinlich).
Oft sehen wir z.B. ein Auftraggeber will € 3.000,00 brutto ausgeben unter der Überschrift „Tapezieren“. Im Auftragstext stellt sich dann heraus: Neubau / Innenputz Q 2 / Grundfläche 150 m² – neuer hochwertiger Parkettboden ist bereits verlegt, Material soll vom AN gestellt werden: DAS BEDEUTET IM KLARTEXT: zunächst mal alles gut abdecken und abkleben (sonst ist der Haftpflichtschaden am nagelneuen hochwertigen Parkettboden vorprogrammiert – und der Ärger mit dem Kunden sowieso); dann alle Decken- und Wandflächen nachbearbeiten auf jedenfalls Q 3 (bei manchen Mustertapeten wohl besser noch Q 4) + Voranstrich mit Tiefgrund auf alle Decken- und Wandflächen (da der frisch hergestellte Unterputz viel zu saugend ist, als daß darauf tapeziert werden könnte). Und dann – ja dann – kann man mal tapezieren: wobei Mustertapeten gerade mal sehr zeitintensiv sind (und ein erhebliches Maß an Erfahrung und Wissen gefragt ist)!
Nun kommt ein Hausmeisterservice ohne jegliche Ausbildung, ein Umzugsunternehmer oder ein Gärtner und denkt sich : guter Preis – das biete ich doch mal!
Wenn der Kunde „Glück“ hat, wird der neue Parkettboden abgedeckt. Keinesfalls wird jedoch der Auftragnehmer den Untergrund vorbereiten (Spachtel- und Schleifarbeiten / Voranstrich mit Tiefgrund). Er wird dann gleich mal tapezieren (das Ergebnis ist dann nicht einmal € 3.000,00 brutto wert, auch wenn die Materialkosten für die Mustertapeten nach Kundenwunsch diese € 3.000,00 durchaus übersteigen könnten, da – wenn auch die Deckenflächen mit Mustertapeten tapeziert werden sollen : zwar selten, kommt aber vor – die zu bearbeitende Gesamtfläche sich auf ca. 480 m² beläuft).
Wir haben diesen fiktiven Auftrag mal durchkalkuliert. Die 4,77-fache Summe (brutto) wäre kostendeckend und würde eine geringe Gewinnmarge für den Auftragnehmer (der muß selber ja auch von irgend etwas leben) enthalten, sofern er die 4,77-fache Summe ohne das Material für Mustertapeten bietet. Denn bei Mustertapeten kann man sich – eben je nach Kundenwunsch – dumm und dämlich zahlen (an reinen Materialkosten).
Dennoch wird der Auftraggeber hinterher dem Auftragnehmer nicht einmal die € 3.000,00 brutto bezahlen, da die Mustertapete nach einer solchen Behandlung (Mißhandlung?) reif für den Mülleimer ist und ohnehin die verbliebenen Überreste wieder (sehr mühsam – Voranstrich mit Tiefgrund fehlt ja) entfernt werden müssen.
Auch positive Bewertungen sind keinesfalls eine Garantie für Qualität. Auch wenn es natürlich Standards gibt, liegt bei den Auftraggebern von MH die Qualität „im Auge des Betrachters“. Wir haben hier keine Sachverständigen oder Fachleute vor uns, die unsere Arbeit objektiv bewerten. Wenn’s dem Kunden gefällt: gut ! Das heißt aber nicht zwangsläufig, daß die Arbeiten nach den Regeln der Technik auch wirklich erledigt wurden.
Daher sollte zur Qualitätswahrung jeder Handwerker sich Prüfungen unterziehen (1. Schritt Gesellenprüfung, dann Meisterprüfung – oder wenigstens alternativ: Prüfung für Ausnahmegenehmigung – später dann Prüfungen im Rahmen von Fortbildungen). Hier wird die TATSÄCHLICHE Leistung und Qualität und auch das Wissen des Handwerkers dann von Personen beurteilt, die wirklich Ahnung haben : somit wird auch nur so die Wahrscheinlichkeit für den Kunden viel höher, daß er eine Qualitätsarbeit auch wirklich erhält.
Und jeder MH-Auftragnehmer weiß bestens: wenn dem Kunden irgend etwas nicht paßt, oder wenn der Kunde sich überlegt, daß er den Preis nochmals drücken will, dann droht er doch auch mit Negativbewertung – oder stellt sie im schlimmsten Falle gleich ein. Oft haben Negativbewertungen überhaupt nichts mit der tatsächlichen Qualität zu tun sondern sind Ausdruck der schlechten Laune eines Auftraggebers. Auch fließen neben „Qualität“ andere Kriterien in die Bewertung mit ein : wie kam der AG mit dem AN zurecht? waren beide menschlich auf einer „Wellenlänge“? All dies spiegelt sich in einer Bewertung – zusätzlich zur (nur subjektiv vom Laien beurteilten) Qualität dann wieder. Und das macht die Dienstleister- und Handwerkersuche über MH interessant: die Kunden können sich ein Bild machen, welcher Typ Mensch vermutlich auf sie zukommt. Sicherlich auch sehr wichtig bei einer Auftragsvergabe. Aber eben keine Garantie für Qualität.
@uwe
„MH hat eine Marktlücke mit dem Handwerkerportal erfunden und etlichen Handwerkern hatten die Möglichkeit über die Plattform Arbeit zu bekommen“
Dieser Teil der Aussage ist richtig! Die Grundidee von MH war und ist super. Leider war der Slogan der falsche. Anfangs wurde den Kunden suggeriert, daß sie hier „billige“ Dienstleister und Handwerker finden.
„Viele haben sich selbständig gemacht und ein Gewerbe angemeldet. Mit super Bewertungen! Es sind nun Existenzen, die zerstört werden. Kleine Betriebe (Einzelkämpfer), die keine Schwarzarbeit machen, nur weil sie eine Wand mit Vliestapete mehr kleben oder ein paar Fenster streichen …..“
Wie an „home“ schon mitgeteilt: gute Bewertungen sind keine Garantie für Qualität. ALLE Bewertungen auf MH sind subjektive Wahrnehmungen von Auftraggebern, die vom Fach keine Ahnung haben (sonst würden sie die Arbeiten ja sowieso selber machen)!
Viele haben sich also nach Ihrer Meinung selbständig gemacht, weil es dann MH gab ???
Wenn dem wirklich so ist (war uns bislang nicht bekannt und nicht bewußt), dann sind gerade diese Personen freundlich ausgedrückt sehr blauäugig. Kein Dienstleistungs- und / oder Handwerksbetrieb ist in der Lage alleine durch die Internetplattform MH zu leben!!!
MH ist eine ZUSÄTZLICHE Akquisemöglichkeit : nicht mehr, aber auch nicht weniger.
MH war ja auch dazu gedacht AUFTRAGSLÜCKEN zu schließen und nicht die Auftragsbücher zu 100 % zu füllen. Wer einen Betrieb gründet und sich dann ausschließlich auf MH (und vielleicht noch andere Internetportale) stützt, der wird dauerhaft ohnehin nicht existieren können. Nicht die nunmehrige Einhaltung der Handwerksordnung zerstört Existenzen sondern die Blauäugigkeit solcher Personen, die sich auf solch wackeligen Beinen selbständig machen. Oder meinen Sie die vielen Ich-AG’s, die auf Betreiben der Bundesagentur für Arbeit nur so aus dem Boden sprossen, als die Agentur für Arbeit ihre Statistiken „verschönern“ wollte? Die hiervon betroffenen Personen sind nur zu bedauern, da sie – jedenfalls zum großen Teil – von der Agentur für Arbeit in eine (Schein-?) Selbständigkeit gedrängt wurden, ohne hierfür ausreichend vorbereitet und ausgebildet zu sein.
Man kann – sofern auch die anderen (herkömmlichen) Akquisemethoden genutzt werden – durch MH wachsen und seinen Kundenkreis erweitern. JA
Keinesfalls jedoch kann irgend ein Unternehmen (und sei es auch noch so klein) sein gesamtes Unternehmen allein auf die Internetakquise stützen. Das funktioniert ohnehin nicht.
Wir haben 2003 gegründet – da gab es MH noch überhaupt nicht!!!! Bereits vor der Gründung haben wir uns (wie sicher viele Existenzgründer, die realistisch an die Sache herangehen) über die Marktlage informiert, Werbung auf herkömmliche Art und Weise gemacht, usw..
UND: es ist gut, wenn Kreiswerkerhandschaften oder Handwerkskammern oder der Zentralverband des Deutschen Handwerks versuchen, für den gesellschaftlichen Schaden, der durch Schwarzarbeit entsteht, zu sensibilisieren.
UND: auch die Nichteinhaltung der Handwerksordnung (die im übrigen geltendes deutsches Recht ist) ist eine illegale Tätigkeit und somit handwerksrechtlich Schwarzarbeit : auch dann, wenn Steuern, Sozialabgaben, etc. abgeführt werden. Das wird sich auch dann nicht ändern, wenn sich manche darüber ärgern. Und es läßt sich auch nicht schönreden!
Sie meinen, daß nun nichts mehr für „kleine Handwerksbetriebe“ dabei ist: ca. 95 % der auf MH arbeitenden Handwerksbetriebe SIND klein. Und für alle – ob „Einzelkämpfer“ oder Betriebe mit Mitarbeitern – ist Arbeit auf der Plattform weiterhin vorhanden.
Ihr Satz „es geht weiter“ ist doch absolut richtig (und dies ist auch die richtige Einstellung).
Warum sollte auch jemand den Kopf hängen lassen? Die Regeln haben sich doch überhaupt nicht geändert : lediglich die Einhaltung der schon immer geltenden Regeln wird nun überwacht! Das ist aber auch schon alles und MH nimmt hier nur seine Verantwortung wahr (und ist hierzu im übrigen natürlich auch verpflichtet, zu dieser Verantwortung zu stehen)!
Auch wir wünschen allen auf MH arbeitenden Dienstleistern und Handwerkern weiterhin viel Erfolg – jedem jedoch in SEINEM Bereich!
wir können dieses auch nur nur begrüßen
MyHammer als Billigplattform bezeichnen natürlich die Herrschaften, die Billigpreise anbieten oder erwarten. Wir haben heute den Zuschlag für das teuerste Angebot erhalten und das ist kein Einzelfall. Also gibt es doch die Auftraggeber, die Qualität statt billig suchen. Der Preis setzt sich aus Umfang und Schwierigkeit der Arbeiten und Material zusammen. Anzumerken ist dazu noch, das alle Mitkonkurenten die Lackierarbeiten in Schwarzarbeit angeboten haben. Wer billig anbietet, kann unmöglich hochwertiges Material oder Arbeit anbieten oder meldet anschließend Konkurs an. Wenn der gute Ruf von MyHammer wieder hergestellt ist, kommen auch die hochkarätigen Auftraggeber dazu. Ausbeuter und Preisdrücker braucht sowieso keiner, auch nicht die Billiganbieter. Es ist unbedingt zu verhindern, dass Schwarzarbeit durch die “Hintertür” durch Änderungswünsche der Auftragnehmer weiterhin angeboten wird. Dass alle jetzt jammern, dass sie pleite gehen, zeigt doch nur den jahrelangen Missbrauch von MyHammer und unlauterem Wettbewerb.
@uwe: Wenn Existenzen dadurch zerstört werden, dass künftig keine Schwarzarbeit mehr angeboten und ausgeführt werden kann, liegt das doch eindeutig an der Geschäftspolititk des einzelnen Handwerkers. Es gibt immer noch genug Aufträge ohne Meisterpflicht. Reichen diese nicht aus für die eigene Existenz? Da ein bisschen lackieren, dort ein bisschen spachteln, Glasfaser ist doch dasselbe wie Rauhfaser. Alles ist Schwarzarbeit und unlauterer Wettbewerb und vor allem strafbar. Dass kurz nach Teilnahmevoraussetzungen Änderungen bei einzelnen Ausschreibungen beantragt werden von unberechtigten Handwerkern, ist wirklich grandios! Die Not scheint groß unter den zulassungsfreien Handwerkern zu sein. MyHammer wird sich nicht darauf einlassen, sonst bleibt alles beim Alten und die ehrlichen Handwerker werden erneut benachteiligt.
@ REH und remmah
Ich habe die betreffenden Artikel aus der Handwerksordnung doch hier veröffentlicht
Andernfalls einfach mal bei der HWK anfragen die senden Ihnen Sicher auch eine Kopie der HWO für das Raumausstatter Handwerk.
Zu meinem Beitrag, dass min. jeder 2 Raumausstatter auch Malergeselle ist wird lieber nicht eingegangen …. ihr gönnt es euren Kollegen nicht nur weil kein Meister, der den ganzen Tag im Büro hockt vorhanden ist ? Schon jetzt sind in unserer Region alle Aufträge die auch von Raumausstattern geboten werden dürften ohne jedes Gebot, da hier bisher nur 1-2 Meisterbetriebe ab und an mal mit bieten um Löcher zu stopfen. Wer braucht noch My Hammer wenn die Preise so hoch gehen, wie beim Meisterbetrieb um die Ecke ? Ob man damit Schwarzarbeit bekämpft, mag ich zu bezweifeln… .
Ich sehe das ganz einfach, bekommen wir nicht ausreichend Arbeit um unsere Gesellen täglich beschäftigen zu können, bin ich gezwungen früher oder später zu entlassen.
Gibt ja auch nicht genug arbeitslose Maler in Deutschland…
@dennis:
„Zu meinem Beitrag, daß mindestens jeder 2. Raumausstatter auch Malergeselle ist, wird leider nicht eingegangen“:
Also : gehen wir dann doch einmal darauf ein (auch wenn allseits bekannte und unabänderbare Tatsachen in der Regel selten diskutiert werden, da unabänderbar).
Somit stellen wir fest: der von Ihnen festgestellte Sachverhalt ist eine unbestrittene Tatsache.
Allenfalls könnte man darüber diskutieren, WARUM dies eine unbestrittene Tatsache ist: ganz einfach: viele Malergesellen melden ein Raumaustattergewerbe an, da dieses nicht zulassungspflichtig ist. Eine andere gerne gewählte Alternative ist der „Hausmeisterservice“. Mit dieser Gewerbeanmeldung als Raumausstatter oder Hausmeisterservice wird wissentlich und willentlich versucht, die Handwerksordnung „elegant“ zu umgehen (die hiervon betroffenen Malergesellen wissen längstens – spätestens seit ihrer Ausbildung – daß es ein zulassungspflichtiges Handwerk ist, in dem sie selbständig arbeiten wollen. Der Satz „denn sie wissen nicht, was sie tun“ ist nur bedingt anwendbar. Einerseits wissen Sie gut was sie tun. Was sie jedoch vielleicht wirklich nicht wissen ist, welchen Schaden sie der gesamten Gesellschaft zufügen; und wenn sie es wissen, dann wollen sie es nicht wissen. Frei nach dem Motto „jeder ist sich selbst der Nächste“.)
Wir wollen uns ja eigentlich nicht wiederholen. Uns fällt nur auf, daß leider niemals und zu keinem Zeitpunkt eben diese Malergesellen sich zwar über die Zulassungspflicht ereifern, den Meistertitel als solchen jedoch nicht anerkennen wollen, da „die Meister sowieso nur den ganzen Tag im Büro hocken“ (somit in den Augen der vielen Malergesellen sowieso keine Ahnung haben!!!). Da werden dann eben unhaltbare und absolut weltfremde Falschbehauptungen aufgestellt. Auf konkrete Fragen aber antworten die Malergesellen nicht:
ALSO NOCHMALS : Wenn denn Sie (Plural – wir möchten hiermit alle Malergesellen ansprechen, die ohne Titel und / oder Ausnahmegenehmigung im zulassungspflichtigen Maler- und Lackiererhandwerk tätig sind) der Meinung sind, daß Sie
a) alles ohnehin viel besser können, als jeder „dahergelaufene“ Meister
b) ohnehin Sie es sind, die die Arbeit auf den Baustellen erledigen (und NIEMALS ein Meister)
u n d
c) ohnehin die Gesellen es sind, die alle Verantwortung tragen (auch im Angestelltenverhältnis)
WARUM ALSO : melden Sie sich nicht einfach zur Meisterschule an und erarbeiten sich die für dieses Handwerk erforderliche Qualifikation (kann ja nicht so schwer sein: Sie sind doch ohnehin der Meinung, daß ein Meister nix kann. Es kann somit nicht sehr schwer sein, nix zu lernen!!!), die eben für eine Selbständigkeit gefordert wird?
WARUM ALSO : beantragen Sie nicht wenigstens eine Ausnahmegenehmigung und unterziehen sich den hierfür erforderlichen Prüfungen?
Wir können es nicht gelten lassen, wenn es jetzt heißt, die Meisterschule sei zu teuer. Wir jedenfalls kennen keinen einzigen Meister, der nicht für den Besuch der Meisterschule BAFÖG beantragen (und dies dann lange Jahre zurückzahlen) mußte. Also ist dies auch dem angesprochenen Personenkreis durchaus zuzumuten!
Wir persönlich halten nicht viel von den mittlerweile viel zu leicht zu erhaltenden Ausnahmegenehmigungen. Das wollen wir gerne zugeben! Da dies aber ein legaler Weg ist, in zulassungspflichtigen Berufen selbständig zu arbeiten, akzeptieren wir dies.
Wenige der Betriebe, die mit einer Ausnahmegenehmigung arbeiten (somit zumindest die Größe hatten, die eigene Leistung durch Dritte überprüfen zu lassen), sind in der Lage, realistische Kalkulationen zu erstellen (glücklicherweise gibt es auch hier Ausnahmen und wir meinen ausdrücklich nicht die Kollegen mit Ausnahmegenehmigung, die sich ständig fortbilden und die sich auch in kaufmännischer Sicht weiterbilden. Diese Kollegen werden den Erfordernissen gerecht und nehmen die Sache auch Ernst – und werden hierdurch auch sicherlich qualitativ hochwertige Arbeit zu guten Preisen anbieten)
Wir wollen ausdrücklich den Personenkreis der Gesellen ansprechen, der glaubt, alles ohnehin besser zu können und besser zu wissen.
Wir meinen jedoch die in der Überzahl selbständig arbeitenden Malergesellen, die (in unseren Augen die pure Selbstüberschätzung) glauben, alles ohnehin besser zu können (lauter Naturtalente? – Fähigkeiten, tiefgreifendes Wissen und fundierte Kenntnisse und selbstverständlich auch die kaufmännische Zusatzausbildung wurde Ihnen mit in die Wiege gelegt? Wirklich beneidenswert!) und die glauben, daß die jetzt selbständige Tätigkeit nichts anderes ist, als die früher ggf. gelegentlich mal durchgeführte Schwarzarbeit in der Nachbarschaft (machen wir uns nichts vor: jeder klar denkende Mensch weiß, daß jeder Handwerker – schon im Rahmen seiner Berufsausbildung – damit beginnt, „eigene“ kleine Baustellen bei Nachbar Müller, Oma Lotte oder Tante Susi durchzuführen. Das ist jedoch nicht der Teil der Schattenwirtschaft in unserem Lande, der wirklich schlimm wäre. In der Regel wird hier mal eine Küche gestrichen oder mal eine Wand tapeziert. Einfach geringfügige Kleinigkeiten). Wer nun aber denkt, weil er bei Nachbar Müller, Oma Lotte und Tante Susi ja auch schon „selbständig“ gearbeitet hat, nun ein Gewerbe anmelden und gerade einmal so weitermachen zu können, der irrt eben gewaltig. Erstens waren es in der Regel relativ geringfügige Tätigkeiten, die ein jeder Geselle mal schon so nebenher erledigt hat. Zum anderen erfordert die hierfür erforderliche Kalkulation nicht gerade eine „Meisterleistung“. Es langt, wenn man 1 + 1 zusammenzählen kann. Was hätten wir denn da? Ach ja: der Eimer Farbe = Einkaufspreis. Und dann brauchen wir 3 Stunden. Muß man sich hier dann nur fragen, wie hoch man seinen eigenen Wert einschätzt.
DAS sind jedoch keinesfalls ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten, um hinterher einen Betrieb zu führen (auch nicht als Einzelkämpfer).
Der Staat macht es doch jedem wirklich leicht. Will sich jemand qualifizieren, dann wird er unterstützt – und sei es auch durch BAFÖG.
Wir können und werden nicht verstehen, warum dann nicht einfach ein jeder, der selbständig tätig sein möchte, sich um die hierfür erforderlichen Qualifikationen bemüht.
Ach ja : „… ihr gönnt es euren Kollegen nicht, nur weil kein Meister, der den ganzen Tag im Büro hockt, vorhanden ist?“
Klar – alle Meisterbetriebe sind neidisch, weil sie zwar einen Meisterbrief haben, nicht aber all die vielen Fähigkeiten, die die „Kollegen“ haben! Vor allen Dingen fehlt es den Inhabern der Meisterbriefe (oder denen der Ausnahmegenehmigungen) an einem : an krimineller Energie!!! Und deshalb sind wir ja jetzt sooooooo neidisch.
Vielleicht ließe sich in der Tat eine Weile gutes Geld mit krimineller Energie verdienen. Wir setzen da aber lieber auf Kontinuität, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit und wollen nicht alle Nase lang den Auftragsradius erweitern, da wir dort, wo wir einmal waren, keinen Fuß mehr in die Tür kriegen.
Die Antwort lautet aber anders: wir sind stinksauer, weil gerade der hier gemeinte Personenkreis den Ruf des Handwerks durch meistenteils mangelhafte Arbeit in Grund und Boden stampft (und dennoch sagen die Kunden dann: ALLE Malerbetriebe, Schreinereien, Elektrobetriebe, etc. können nichts). Der Kunde unterscheidet da nicht. Er schert über einen Kamm. Und jeder weiß, daß der Ruf des Handwerks in den letzten Jahren extrem unter der unberechtigten Handwerksausübung gelitten hat.
Und eines muß auch wirklich mal gesagt werden (ein unhaltbarer Zustand für alle angestellten Gesellen insbesondere im Maler- und Lackiererhandwerk):
Ist ein solcher Geselle bei einem Meisterbetrieb beschäftigt, dann erhält er die Tarifvergütung und es werden selbstverständlich die Beiträge in die Urlaubskasse entrichtet.
Ist ein Malergeselle jedoch bei Hausmeisterservices & Co. beschäftigt, dann reden wir wohl kaum von Arbeitsverträgen, die den tarifvertraglichen Regelungen unterworfen sind. Der selbsternannte Arbeitgeber kann hier machen was er will (und wird dies mit Sicherheit auch tun). Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand freiwillig dann den Tarifvertrag im Maler & Lackiererhandwerk anerkennt, wenn er doch sagen kann: „wieso, ich bin doch nur ein Hausmeisterservice. Ich habe doch mit dem Handwerk gerade mal nix zu tun!“.
Die zum Handwerk gehörenden Arbeiten: auf die erheben Sie Anspruch!!!
Die damit einhergehenden Pflichten negieren Sie jedoch!
Das ist schlicht unfair (jedenfalls gegenüber den Angestellten).
Wir fordern lediglich die gleichen Startvoraussetzungen für alle.
Bei einem Autorennen wird auch ein Rennfahrer disqualifiziert, wenn er auf unlautere Art und Weise versucht, sich Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten zu verschaffen!!!
Da regt sich keiner auf.
Wenn die gleichen Startvoraussetzungen für alle dann irgendwann einmal (hoffentlich) gegeben sind, dann wird zwangsläufig der „das Rennen machen“, der sich im positiven Sinne von seinen Mitbewerbern dann im jeweiligen Einzelfall abgehoben hat. Die Leistung wird keinesfalls mehr nur über den Preis verkauft.
Sie beklagen, daß Sie früher oder später bei Ihnen angestellte Fachkräfte vielleicht entlassen müssen. Und Sie verweisen darauf, daß es schon genug Arbeitslose in Deutschland gibt.
Sie verkennen jedoch eines: gute und qualifiziere Fachkräfte werden in jeder Branche händeringend gesucht!!!
Die größte Anzahl der derzeit arbeitslosen Menschen in der BRD setzt sich zusammen aus ungelernten Hilfskräften und (leider) auch vielen Jugendlichen, die noch keine Ausbildung bislang gemacht haben.
Melden Sie doch mal bei der Agentur für Arbeit eine Stelle z.B. Maler- und Lackierergeselle. Sie können sicher sein, daß Sie von der Agentur für Arbeit umgehend darüber informiert werden, daß derzeit leider keine qualifizierten Fachkräfte zur Vermittlung zur Verfügung stehen.
Sie wollen jetzt den Meisterbetrieben den Buhmann zuschieben: die sind Schuld, weil es so viele Arbeitslose gibt????? Sie sehen das ja „ganz einfach“. Sie können ja gar nichts dafür??? Alles nicht Ihre Schuld????
SIE waren es doch, der Malergesellen eingestellt hat – wohl wissend, daß Ihnen die Ausübung dieses Handwerks in großen Teilen nicht auf selbständiger Basis erlaubt ist.
SIE waren es doch, der dennoch der Meinung war, die Verantwortung für Mitarbeiter übernehmen zu können und als Arbeitgeber aufzutreten
Und SIE waren es doch vermutlich auch, der seine Gesellen bei der Einstellung über die tatsächlichen Rahmenbedingungen Ihres Betriebes (und teilweise über die unzulässige Handwerksausübung im Rahmen Ihrer Selbständigkeit) im Unklaren gelassen hat.
Vielleicht hätte der eine oder andere Ihrer Mitarbeiter sich ja seinerzeit ansonsten einen anderen Arbeitgeber gesucht?
Nun sollten es aber auch SIE sein, der sich überlegen sollte, wie er im Rahmen der Möglichkeiten den Betrieb weiterführen kann. Es ist also eigentlich an IHNEN, nun entweder die Meisterschule zu besuchen (mit Sicherheit erhalten Sie dann von der Handwerkskammer ohne Zögern sofort die Erlaubnis, ganz offiziell solange auch weiterzuarbeiten – dann müssen Sie niemanden entlassen), oder wenigstens die erforderliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Denn SIE sind der Arbeitgeber und SIE tragen die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Keinesfalls die ordnungsgemäß arbeitenden Betriebe in der BRD!
Wir jedenfalls wünschen Ihren Mitarbeitern, daß Sie – auch wenn Sie es so „einfach sehen“ – es sich nicht ganz so leicht machen und die Sache nochmals rational und selbstkritisch überdenken. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß“ ist hier wohl nicht der richtige Ansatz. Sie haben es doch in der Hand, Ihr Unternehmen weiterhin erfolgreich zu führen – eben dann nur unter Beachtung der erforderlichen Rahmenbedingungen.
@dennis: Ein zusammenhangloser zuammengestoppelter Auszug aus der HWO, um die unzulässigen Arbeiten zu rechtfertigen überzeugt uns leider immer noch nicht. Sie behaupten, dass jeder 2. Raumausstatter ein Malergeselle ist (auch hier ohne Nachweis). Selbst wenn dies so ist, berechtigt dies keineswegs zu allen meisterpflichtigen Arbeiten. Ein Geselle ist eben kein Meister, hat jedoch die Möglichkeit, einer zu werden. Zu dem ganzen Rest Ihrer Behauptungen erspare ich mir einen Kommentar, da es nur Ihre persönliche Meinung ist. Vielleicht liegt es an der Geschäftsführung, wenn Sie Ihre Gesellen durch die Einschränkung nicht genügend beschäftigen können. Das ist uns – ehrlich gesagt – rätselhaft. Die Behauptung über die Zeiteinteilung und Auftragsfindung von Meisterbetrieben finden wir einfach nur anmaßend und entbehrt auch jeder Grundlage. Die Aussage “wer braucht schon MyHammer, wenn die Preise hoch gehen” sagt alles über die eigene Denkweise aus. Im übrigen werden sich die Auftraggeber sehr schnell an das neue System gewöhnen und es schadet nicht, wenn Preisdrücker keine Billigangebote mehr erhalten, ganz im Gegenteil.
Ich habe eine kaufmännische Ausbildung genossen auch wenn ich kein Malermeister bin
Die Frage ist doch, was genau ist am Beruf des Malers so gefährdend, dass der Meisterzwang in diesem Beruf unbedingt aufrecht erhalten bleiben muss ?
Nennen Sie mir doch einfach mal die Gefahren, welche andere Berufsfelder nicht auch haben (selbst Gebäudereiniger arbeiten mit Säuren hier gibt es kein Meisterzwang).
Zudem gibt es auf My Hammer diverse Raumausstatter die seit Jahren aktiv sind und XXX positive Bewertungen erhalten haben, diesen Unternehmen ist es auch ohne Meistertitel gelungen, den kaufmännischen Teil zu schaffen und die leben noch.
Viele Berufe (Fliesenleger,Gebäudereiniger,ect) schaffen es doch auch ohne Meisterzwang. Wenn sich überhaupt einer beschweren kann, dann die ausgebildeten Raumausstatter (ist ja schließlich ein Lehrberuf und auch hier gibt es den Meistertitel)…. !
Klar, die wenigen Meister auf My Hammer (kenne nicht einen aus meiner Stadt der auf My Hammer aktiv sein muss um zu überleben) werden die Preise nun zu den ortsüblichen anpassen und ruck zuck verliert My Hammer einen Auftraggeber nach dem anderen, denn wozu hier einstellen, wenn ich für den selben Preis den Malermeister von neben an bekommen kann ?
Hier fehlt die Masse an Mitbewerbern (wohl nicht für jede Stadt aber in vielen).
Man darf gespannt sein, wann endlich der Meisterzwang für Maler weg fallen wird, da der Beruf nicht gefährlicher ist, als der des Glas & Gebäudereinigers, des Fliesenlegers, u.s.w.
Ich möchte auch keine große Diskussion führen, fakt ist , ein Raumausstatter ist kein Polsterer und darf lt. HWO durchaus mehr als die Meister hier behaupten.
Wir lassen uns nicht auf die selbe Schiene wie ungelernte Hausmeister stellen
@ malerhaeussler
Ich weiß nicht aus welcher Region Sie kommen, in meiner haben sich auf unser letztes Stellenangebot diverse Malergesellen gemeldet und 2 von Ihnen haben wir auf Vollzeit eingestellt.
Unter den Bewerbern waren 3 Malermeister (!?), soviel dazu das es kaum arbeitslose Maler gibt.
Das erschreckende an der ganzen Sache:
Einer der Meister wollte nicht wesentlich mehr Geld, als unsere Gesellen derzeit bekommen …. .
Soll ich diesen nun als Betriebsleiter einstellen auf Teilzeit (?), dann läuft unser Betrieb als Meisterbetrieb, es öffnen sich mehr Türen für uns und wir könnten sogar teurer werden. Das einzige was mich davon derzeit abhält ist die Tatsache, dass ich diesen zwar bezahle, er aber keine Gegenleistung (abgesehen von seinem Titel) erbringen würde.
So und Sie meinen also wirklich wenn ich nun meinem Betrieb zum Meisterbetrieb mache, ändert sich alles im positiven Sinne ? Das kann nicht Ihr ernst sein.
Wie nennen Sie dann so ein unmoralisches Angebot eines Kollegen ? Ich will nicht wissen, wie viele Betriebe so einen “Scheinmeister” auf Teilzeit beschäftigen um sich Meisterbetrieb nennen zu dürfen.
Damals reichte es einen Meister auf Basis zu beschäftigen.
Nur damit belüge ich meine Kunden und am Ende mich selbst. Wir sind Raumausstatter und wollen dies bleiben. Ich führe keine Lackierarbeiten oder Fassadenanstriche durch, aber das was mir die HWO erlaubt, dass werden wir auch in Zukunft ausführen.
HWO Raumausstatter mal unter 5/17 und 19 lesen und dann zeigen Sie mir bitte mal , lieber Herr Malermeister, wo da was von Rauhfaser und weißer Farbe steht
@dennis: Niemand hat behauptet, dass Raumausstatter ungebildet oder ungelernt sind. Sie sind aber zulassungsfreie Gewerke, nicht mehr und nicht weniger.
Die Meisterpflicht gibt es doch nicht nur für Maler und Lackierer. Selbstverständlich führen die Raumausstatter weit mehr Malerarbeiten aus als sie gesetzlich dürfen. Da können Sie die HWO drehen und wenden wie Sie möchten. Melden Sie einfach ein zulassungspflichtiges Gewerk an und schon sind Sie dabei.Warum haben Sie keinen der Meister eingestellt, zumal er wenig Geld verlangt? Was für ein Zufall, dass sich gleich drei Malermeister auf Ihre Ausschreibung gemeldet haben. Hier wird manchmal ein Stuss erzählt. Gerade die Raumausstatter scheinen ein gewaltiges Problem mit der Zulassungspflicht zu haben. Kein Wunder, haben sie offenbar die ganze Zeit die meisterpflichtigen Arbeiten ganz ungeniert angeboten und auch ausgeführt. Einige haben schon ein Bußgeld bezahlt. Also doch nicht so ganz koscher. Es ist richtig, dass die Raumausstatter die gleichen Malerarbeiten wie die Hausmeister ausführen dürfen, mehr nicht.
Letzte Woche war wieder einmal eine Ausschreibung mit Maler- und Lackierarbeiten, auf 5 Angebote begrenzt. 1 Meisterbetrieb und 4 Raumausstatter, teilweise knapp über dem Selbstkostenpreis. Wir waren mit Abstand der teuerste, aber der AG hat uns ausgesucht. Eigentlich hätten die 4 gar nicht bieten können nach der neuen Regelung. Es hatte kein anderer Meisterbetrieb die Chance, ein Gebot abzugeben und damit einen echten Wettbewerb zu betreiben. In diesem Fal hat der Billigpreis nicht das Gehirn ausgeschaltet.
@dennis: all Ihre Fragen an uns sind beantwortet, wenn Sie unsere Kommentare zum my-hammer-Beitrag vom 06.09.2011 lesen (der Beitrag von MH mit den über 80 Kommentaren verschiedener Nutzer). Auch zu Ihrer Behauptung, daß das Malerhandwerk nicht gefahrengeneigt sei. Bei Interesse können Sie diese Kommentare ja gerne gelegentlich lesen. Nochmals werden wir deren Inhalt jedoch nicht in anderen Worten wiederholen. Hier haben Sie sicherlich Verständnis.
Nur eines: wenn Sie einen Malermeister einstellen, um diesem als Betriebsleiter die Verantwortung zu übertragen, so werden Sie hier dann keinen finden, der sich wie ein Meister verhält. Welcher Meister übernimmt schon die Verantwortung und Haftung für die Arbeiten Dritter??????? Und : auch wenn er “geringe” Lohnansprüche stellt. VORSICHT. Wenn Sie ihn – damit er Verantwortung übernimmt – als Malermeister einstellen, dann sind Sie als Arbeitgeber auch nicht gerade auf der sicheren Seite. Denn der gesetzliche Anspruch dieser Person ist dann gegeben für den Meisterlohn (unabhängig davon, was er fordert – wenn er sich das anders überlegt und Sie verklagt: Sie werden dann den korrekten Meisterlohn bezahlen müssen. Das Arbeitsgericht wird es für diesen Malermeister dann schon richten). Und auch kündigen kann man einen Malermeister nicht so ohne weiteres. Die Urlaubskasse meldet dann auch noch ganz nett Ansprüche an, etc., etc.. Das kann ganz schön teuer werden. Aber das haben Sie ja gar nicht vor (haben Sie jedenfalls geschrieben). Und keine Frage: nicht jeder, der einen Meistertitel hat, ist dieses Titels würdig. Und ebenfalls keine Frage: es wird hier auch gerne mal getrickst. Aber wir haben ja schon immer gesagt: es gibt überall schwarze Schafe.
Aber: nach Ihren Angaben haben Sie alle Befähigungen und Qualifikationen. Also nochmals: warum dann nicht wenigstens der Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit dazugehöriger Prüfung? Warum wollen Sie nicht einfach Ihre Tätigkeiten legalisieren, wenn dem doch nach Ihren Schilderungen nichts entgegensteht? Die Ausnahmegenehmigung kostet wahrlich nicht viel Geld. Daran kann es also kaum liegen.
Und jetzt doch noch etwas: die Handwerke, in denen die Meisterpflicht gefallen ist, leiden extrem darunter. Sprechen Sie mal mit Ihren Kunden über solche Gewerke. Es werden sich Ihnen die Haare sträuben, was so mancher Kunde da berichtet. Und das muß doch nicht sein, oder?
P.S. : eine kaufmännische Ausbildung alleine befähigt leider immer noch nicht zur fachbezogenen Kalkulation.
Wir können auch keine Kalkulation für Arbeiten abgeben, von denen wir keine Ahnung haben (und davon gibt es wahrlich genug), weil da natürlich das Hintergrundwissen fehlt.
@dennis: Wir hatten vergessen, eine Ihrer Fragen zu beantworten: unser Firmensitz ist in Bayern – wir sind somit lederhosentragende, CSU-wählende, Weißbier trinkende Oktoberfestjunkies:)
Die Auftragnehmer, die immer wieder die billigsten Angebote am Existenzminimum einstellen, fernab der übrigen realistischen Angebote, erhalten in den seltensten Fällen den Zuschlag oder nur von denjenigen, denen die Ausführung sowieso egal ist, Hauptsache billig. Zu vermuten ist jedoch, dass diese Auftragnehmer ihre Angebote ohne Material und MwSt. einstellen, um so den absolut billigsten Preis präsentieren zu können (bauernschlau, aber sehr kurzfristig gedacht). Dieses Verhalten ist nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch absolut unfair. Der Auftraggeber zählt natürlich alle Kosten zusammen oder er bekommt hinterher eine ganz andere Rechnung vom Auftragnehmer präsentiert. Solche Auftragnehmer haben sich bereits in der Vergangenheit selbst dezimiert.
Raumausstatter dürfen auch Glasfaser und Vliestapeten kleben. Farbgestaltung gehört ebenso zum Handwerk des Raumausstatters, ebenso die notwendigen Spachtelarbeiten.
Auszug aus der HWO:
17. Prüfen und Vorbereiten der Flächen durch Spachteln, Glätten und Abdichten sowie Aufbringen von Unterlagsstoffen
19. Bekleiden von Wänden und Decken durch Tapezieren, Kleben und Spannen
5. Bekleidung von Wänden und Decken mit Tapeten, Textilien, Leder und Kunststoffen.
Hausmeisterdienste dürfen Rauhfaser kleben und diese bemalen, dass Trift aber nicht auf Raumausstatter zu.
Vielleicht vorher schlau machen, was eigentlich ein Raumausstatter ist (nicht aus Spaß ein Lehrberuf)… .
Warum bieten dann alle Raumausstatter (ob erlernt oder nur angemeldet) dann z. b. auf Lackierarbeiten und Fassadenarbeiten? Raumausstatter sind was sie sind – nämlich ZULASSUNGSFREI! Auch andere zulassungsfreie Berufe haben eine Ausbildung, dürfen aber trotzdem keine meisterpflichtigen Arbeiten ausführen.
Moin Moin,
In meinen Augen hat Myhammer einen Kniefall vor dem Meistrzwang gemacht und hat sich von der Gewerbefreiheit verabschiedet. Anfangs durfte noch alle unmeisterlichen betriebe helfen das Portal bekannt zu machen und schließlich waren auch die Kunden zufrieden und jetzt wo der Markt in Gang gekommen ist fanden Gespräche mit den vertretern der Handwerkskammern statt. Die haben unzulässigerweise ihren Einfluss geltend gemacht und myhammer ist eingeknickt. Und das zum Schaden von tausenden zufridener Kunden und Handwerker. Liebe Kollegen, wacht mal auf! Hier wrid der Markt beengt und nur einer privilegierten HAndwerkerschicht, den Meistern, das Wort geredet! Mit einem solchen Kniefall von myhammer vor dem Mittelalter ist dies Portal für einen modernen Kunden oder Handwerker völlig inakzeptabel. Zum Glück gibt es ja andere Portale. my hammer betreibtdie gleiche Plattform auch in England und Österreich. Dort herrscht aber kein Meisterzwang und mann würde in Österreich und England euch solche Regelungen um die Ohren hauen!
Die Ausschlussregelung von myhammer ist mehr als fragwürdig, sondern verutteilenswert. Noch schlimmer ist zu beobachten wie myhammer sich mit der Materie “Schwarzarbeit” schlau gemacht hat. Schlaft bei dem Propaganda video auf YouTube nicht ein! So ein dummes Gefasel -
Ich wünsche diesem Portal viele Kunden und Handwerker, die sich hier verabschieden und ihr glück und ihr Recht auf selbstsändige Arbeit wo anders suchen: “Was besseres als den Tod finden wir allemal!
Wie kommt ihr bloß alle auf das schmale Brett, dass nur irgendwelche Allrounder und “unmeisterlichen betriebe” MyHammer groß gemacht hätten, ganz schön anmaßend und selbstgefällig. Ebensowenig macht MyHammer auch keinen Kniefall vor dem Meisterzwang, indem es versucht, die schwarzen Schafe, um die es hier eindeutig geht und die allen schaden, aus dem Markt zu drängen. Auch ein DachdeckerOHNEMeisterbrief sollte hier eigentlich noch genügend Aufträge in seiner Kategorie finden. Jeder Satz drückt jedoch den Unmut und Frust des Verfassers aus. Viel Glück in Österreich oder England und Danke für die guten Wünsche, auch wenn sie an Handwerker, die MyHammer verlassen sollen, gerichtet waren. Egal, jeder ist seines Glückes Schmied ob mit oder ohne Meistertitel.
Wiederholt sehe ich, dass Mitglieder “in Prüfung” bereits vollumfänglich agieren können, also Angebote einstellen und Kontakte herstellen können.
In diesem Zusammenhang habe ich natürlich auch wieder einige “schwarze Schafe” entdeckt, die auf dem falschen Spielfeld sind oder Dumpingpreise anbieten.
Es sollen daher nur “geprüfte Mitglieder” handlungsfähig sein, sonst hat die Prüfung ja gar keinen Sinn, wenn voher schon kräftig überall mitgemischt werden kann und hinterher festgestellt wird. ups, das durfte der ja gar nicht.
Hallo “fairplay”,
Auftragnehmer, die neu bei MyHammer sind, werden für maximal 7 Tage deutlich als “in Prüfung” gekennzeichnet, bevor Sie einen Gewerbeschein vorlegen müssen. Tun sie dies nicht innerhalb von 7Tagen, werden sie gesperrt.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch!”
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MyHammer Presse-Team
@ Niels Genzmer: Vielen Dank und wir wünschen Ihnen ebenfalls ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2012.
Uns fallen häufig Auftragnehmer “in Prüfung” auf, die nicht nur munter Angebote abgeben und Kontakt herstellen, sondern auch bereits erfolgreich Aufträge ausgeführt haben, außerhalb der 7-Tages-Frist. Heute wieder einer, der ohne entsprechende Qualifikation meisterpflichtige Verputzarbeiten nachweislich angeboten und ausgeführt hat und zudem “in Prüfung” steht. Ist doch echt “putzig”.
Gerne lassen wir Ihnen die entsprechenden Daten zur Überprüfung zukommen.
Als ordentlicher Handwerker fühlt man sich dann doch ziemlich benachteiligt.
Immer wieder sehe ich grobe Fehler bei den Teilnahmevoraussetzungen. Meisterpflichtige Arbeiten werden – nach wie vor – wild beboten von zulassungsfreien und vor allem branchenfremden Auftragnehmern, die leider auch oft den Zuschlag erhalten und den Auftrag im Schwarzarbeit dann auch ausführen.
Hier ist noch immer dringender Handlungsbedarf geboten.
schließe mich Fairplay an. Wie kann ein Meister in Elektrotechnik Fassadenarbeiten ausführen. Ich möchte nochmal darum bitten das die Meisterpflicht auch für Ihren billigsten Maler eingeführt wird.
Wohnung Tapeten entfernen, verputzen, streichen und Lackarbeiten; diese Kombination darf nicht von Raumausstattern durchgeführt werden. Warum dürfen Fuscher die viele Aufträge bekommen bei Ihnen Schwarzarbeiten und Unternehmen die nur zu fairen preisen mit 100% guten Bewertungen arbeiten nicht. Das liegt einfach wie immer an Ihrem Anstand der immer noch nicht besser geworden ist.
Ein Ehrhafter Ruf ist wichtiger als kapitalismus
Theoretisch ist das ja ganz nett, aber die Praxis sieht leider so aus, dass über Kontaktaufnahme immer noch zu viele Heimwerker Schwarzarbeit anbieten, ausführen und unlauteren Wettbewerb noch dazu betreiben. Das System funktioniert auch noch nicht richtig: einfachste Arbeiten mit Handwerksrolle und meisterpflichtige ohne. Trotz Teilnahmevoraussetzung Handwerksrolle kommen einige Heimwerker mit ihren Geboten trotzdem durch. Teilweise ist es aber schon viel besser geworden. Die Auswahl an Aufträgen ist nach wie vor sehr zufriedenstellend. Die Kombiaufträge sind schwierig, besser wäre es, Bodenarbeiten und Malerarbeiten konsequent zu trennen.
Wie schon mehrmals betont kann ich es garnicht leiden belogen zu werden. Das mit den Qualifikationen war doch nur Schow oder warum ist es egal welchen Meister man hat.
Wenn Ihr schon schwindelt möchte ich darum bitten Malern ohne Meisterbrief, Raumausstatter oder sonstige Handwerker die nicht dafür qualifiziert sind Fassadenarbeiten zu verbieten. Die kalkulieren mit Anlegeleiter und bestenfals mit Malermindestlöhne.
Damit wird das Gewerbe Gerüstbau und der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe massiv geschädigt.