Theoretisch sind Städte und Gemeinden für das Streuen und Räumen der Gehwege verantwortlich. In der Praxis haben die Kommunen diese Pflicht jedoch an die Anlieger, also an die Eigentümer und Vermieter, übertragen. Diese wiederum können die Pflicht an ihre Mieter weiterreichen. Wer nicht selbst zu Schaufel und Besen greifen will, kann einen professionellen Winterdienst oder den Hausmeister beauftragen.
Weiterlesen