Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigt haben, begingen bisher eine Ordnungswidrigkeit. Nun bewertete das Landgericht Magdeburg das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns erstmals als Straftat und hat einen Reinigungsunternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt, weil er Putzfrauen weit unter dem Mindestlohn beschäftigt habe.
Der Mann hatte seinen Angestellten zwischen 2004 und 2006 zum Teil Stundenlöhne von weniger als einem Euro gezahlt, welche somit deutlich unter dem seinerzeit gültigen Mindestlohn von 7,68 Euro lagen. Die Arbeitnehmerinnen mussten in Zwölf-Stunden-Schichten Toiletten und Duschen in Autobahnraststätten sauber halten und das Geld für die Benutzung einsammeln.
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