
Steuern sparen
Bisher gilt: Wenn Sie Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen des eigengenutzten Wohnraums beauftragen oder wenn Dienstleister Ihre Garten- oder Reinigungsarbeiten für Sie erledigen, können die Arbeitskosten von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages gemäß § 35a EStG steuerlich abgesetzt werden.
Für die Steuererklärung 2008 gilt: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu
Weiterlesen
Tags: Dienstleister, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, Gartenarbeiten, Handwerker, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Putzfrau, Reinigungsarbeiten, Renovierung
Niels Genzmer
Director Corporate Communications
Sie haben Fragen zu MyHammer? Wir antworten gern!
