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Finanzen

Autor: | Dienstag, 9. Dezember 2008 | Kommentare VZ-Netzwerke
Steuern sparen

Steuern sparen

Bisher gilt: Wenn Sie Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen des eigengenutzten Wohnraums beauftragen oder wenn Dienstleister Ihre Garten- oder Reinigungsarbeiten für Sie erledigen, können die Arbeitskosten von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages gemäß § 35a EStG steuerlich abgesetzt werden.
Für die Steuererklärung 2008 gilt: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu

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