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Autor: | Montag, 5. Juli 2010 | Kommentare VZ-Netzwerke

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigt haben, begingen bisher eine Ordnungswidrigkeit. Nun bewertete das Landgericht Magdeburg das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns erstmals als Straftat und hat einen Reinigungsunternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt, weil er Putzfrauen weit unter dem Mindestlohn beschäftigt habe.

Der Mann hatte seinen Angestellten zwischen 2004 und 2006 zum Teil Stundenlöhne von weniger als einem Euro gezahlt, welche somit deutlich unter dem seinerzeit gültigen Mindestlohn von 7,68 Euro lagen. Die Arbeitnehmerinnen mussten in Zwölf-Stunden-Schichten Toiletten und Duschen in Autobahnraststätten sauber halten und das Geld für die Benutzung einsammeln.

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Autor: | Donnerstag, 25. Juni 2009 | Kommentare VZ-Netzwerke
  • 400.000 Bewertungen bei MyHammer sorgen für Transparenz, Sicherheit und Qualität im Handwerks- und Dienstleistungsbereich
  • MyHammer-Auftraggeber achten zuerst auf Bewertungen, dann auf den Preis
  • Bessere Chancen auf lukrative Aufträge für Handwerker und Dienstleister dank guter Bewertungen

Berlin, den 24. Juni 2009 – Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass die Bewertungen von Lehrern durch Schüler im Internet zulässig sind, solange es sich um keine persönlichen Verunglimpfungen handelt. „Wir freuen uns, dass das Gericht der Meinungsfreiheit im Internet so hohe Priorität einräumt“, sagt Gerrit Müller, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG. „Die auf unserem Online-Marktplatz abgegebenen Bewertungen sind ein wesentliches Merkmal von MyHammer. Wir sorgen damit seit nunmehr vier Jahren für Transparenz, Sicherheit und Qualität im Handwerks- und Dienstleistungsbereich“, so Müller weiter.

Bei MyHammer können sich Auftraggeber

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