Berlin, den 17. Februar 2009 – Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch nie etwas gehört vom Steuerbonus für Handwerksarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen.* Das belegt eine repräsentative Studie von Innofact**. Nur 15 Prozent
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Die Schwarzarbeit in haushaltsnahen Dienstleistungen wie Putzfrauen, Koch- und Einkaufshilfen, BabysitterInnen und AltenpflegerInnen wird noch immer als ein Kavaliersdelikt angesehen. Die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vergessen, dass Schwarzarbeit Steuerhinterziehung ist und somit strafbar ist. Die Minijob-Zentrale rät: Hilfe anmelden und von den Vorteilen profitieren.
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Steuern sparen
Bisher gilt: Wenn Sie Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen des eigengenutzten Wohnraums beauftragen oder wenn Dienstleister Ihre Garten- oder Reinigungsarbeiten für Sie erledigen, können die Arbeitskosten von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages gemäß § 35a EStG steuerlich abgesetzt werden.
Für die Steuererklärung 2008 gilt: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu
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