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	<title>MyHammer Newsroom für Handwerker und Dienstleister &#187; Putzfrau</title>
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	<description>MyHammer Newsroom für Handwerker und Dienstleister</description>
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		<title>Landgericht entscheidet: Dumpinglohn ist strafbar</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 12:35:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Dumpinglohn]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
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		<description><![CDATA[Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigt haben, begingen bisher eine Ordnungswidrigkeit. Nun bewertete das Landgericht Magdeburg das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns erstmals als Straftat und hat einen Reinigungsunternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt, weil er Putzfrauen weit unter dem Mindestlohn beschäftigt habe. Der Mann hatte seinen Angestellten zwischen 2004 und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigt haben, begingen bisher eine Ordnungswidrigkeit. Nun bewertete das Landgericht Magdeburg das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns erstmals als Straftat und hat einen Reinigungsunternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt, weil er Putzfrauen weit unter dem Mindestlohn beschäftigt habe.</p>
<p>Der Mann hatte seinen Angestellten zwischen 2004 und 2006 zum Teil Stundenlöhne von weniger als einem Euro gezahlt, welche somit deutlich unter dem seinerzeit gültigen Mindestlohn von 7,68 Euro lagen. Die Arbeitnehmerinnen mussten in Zwölf-Stunden-Schichten Toiletten und Duschen in Autobahnraststätten sauber halten und das Geld für die Benutzung einsammeln.<span id="more-4672"></span></p>
<p>Gewerkschaften und Gericht messen dem Richterspruch große Bedeutung zu, der Magdeburger Staatsanwalt wird mit folgenden Worten zitiert: „Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen.&#8221; Wird das Urteil rechtskräftig, gilt der Arbeitgeber als vorbestraft.</p>
<p><a href="http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article8232940/Geldstrafe-fuer-Stundenlohn-von-1-79-Euro.html" target="_blank">Mehr erfahren</a></p>
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		<title>Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker steuerlich absetzen: Neue Gesetze</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Dec 2008 13:54:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[Bisher gilt: Wenn Sie Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen des eigengenutzten Wohnraums beauftragen oder wenn Dienstleister Ihre Garten- oder Reinigungsarbeiten für Sie erledigen, können die Arbeitskosten von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages gemäß § 35a EStG steuerlich abgesetzt werden. Für die Steuererklärung 2008 gilt: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu 3.000 Euro (bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_463" class="wp-caption alignleft" style="width: 163px"><img class="size-medium wp-image-463" title="Steuern sparen " src="http://91.203.203.41/wordpress/news.myhammer.de/wordpress/wp-content/uploads/2008/12/geldschwein.gif" border="0" alt="Steuern sparen " width="153" height="154" /><p class="wp-caption-text">Steuern sparen </p></div>
<p>Bisher gilt: Wenn Sie <strong>Handwerker </strong>für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen des eigengenutzten Wohnraums beauftragen oder wenn <strong>Dienstleister </strong>Ihre Garten- oder Reinigungsarbeiten für Sie erledigen, können die Arbeitskosten von <strong>bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages gemäß § 35a EStG steuerlich abgesetzt werden</strong>.<br />
<strong>Für die Steuererklärung 2008 gilt:</strong> Bei <strong><em>haushaltsnahen Dienstleistungen </em></strong>können bis zu <span id="more-462"></span>3.000 Euro (bei Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu 6000 Euro) geltend gemacht werden (max. Steuerersparnis von bis zu 600 Euro, bei <strong><em>Pflege- und Betreuungsleistungen</em></strong> sogar bis zu 1.200 Euro). Bei <em><strong>Handwerkerrechnungen können reine Lohnkosten</strong></em> bis zu 3.000 Euro geltend gemacht werden (max. Steuerersparnis von bis zu 600 Euro).<br />
Die absetzbaren Maximalbeträge wurden zu 2009 noch einmal signifikant angehoben: Ab 1.1.2009 können für Handwerksleistungen 20 Prozent von insgesamt bis zu 6.000 Euro reinen Lohnkosten abgesetzt werden. Für den Steuerzahler bedeutet dies bei größeren Renovierungsmaßnahmen und der dauerhaften Inanspruchnahme von Dienstleistungen mindestens eine Verdopplung des bisherigen Steuerbonus. Dafür ist es aber Notwendig, dass der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe die Gesamtkosten in Lohn- und Materialkosten auf splittet. Die mögliche Steuerersparnis kann also dann bis zu 1.200 Euro ausmachen – statt wie bisher nur 600 Euro. Wer beispielsweise Handwerker seine Wohnung tapezieren und streichen oder eine Wärmedämmung anbringen lässt, kann bis zu 6.000 Euro reine Lohnkosten für Arbeitsleistung der Handwerker geltend machen.<br />
Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten für Privathaushalte wird der Steuerbonus sogar auf 20 Prozent bei maximalen Ausgaben von 20.000 Euro angehoben. Dadurch können jährlich bis zu 4.000 Euro Steuern gespart werden.<br />
Neben der Aufsplittung von Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung ist für eine steuerliche Förderung weiterhin wichtig, dass die Leistungen per Banküberweisung bezahlt und die Rechnung sowie der Kontoauszug beim Finanzamt vorgelegt werden muss.<br />
Sie als Handwerker oder Dienstleister können somit von einer gesteigerten Nachfrage in den genannten Bereichen ausgehen</p>
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		<title>Zum „Internationalen Tag der Putzfrau“: MyHammer und Dyson helfen im Kampf gegen den Hausstaub</title>
		<link>http://news.myhammer.de/gewinnspiel/02990-zum-internationalen-tag-der-putzfrau-myhammer-und-dyson-helfen-im-kampf-gegen-den-hausstaub.html</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 08:28:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sarmina Hoffmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewinnspiel]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktion]]></category>
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		<description><![CDATA[Drei stylische Dyson Staubsauger-Sets unter www.myhammer.de zu gewinnen Weitere Marketingkooperationen geplant Neuss, den 20. Oktober 2008 – Mit den „Sorglos-Sauber-Doppelpacks“ von Dyson und MyHammer wird Putzen nicht nur eleganter, sondern auch besser. MyHammer, die Nummer Eins unter den Online-Marktplätzen für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge, verlost zum „Internationalen Tag der Putzfrau“ am 8. November 2008 in Kooperation [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul class="list-disc">
<li><strong>Drei stylische Dyson Staubsauger-Sets unter <a href="http://www.my-hammer.de/" target="_blank">www.myhammer.de</a> zu gewinnen</strong></li>
<li><strong>Weitere Marketingkooperationen geplant</strong></li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Neuss, den 20. Oktober 2008</strong> – Mit den „Sorglos-Sauber-Doppelpacks“ von Dyson und MyHammer wird Putzen nicht nur eleganter, sondern auch besser. MyHammer, die Nummer Eins unter den Online-Marktplätzen für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge, verlost zum „Internationalen Tag der Putzfrau“ am 8. November 2008 in Kooperation mit Dyson drei stylische Dyson Staubsauger-Sets.</p>
<p><span id="more-2990"></span></p>
<p>Alle Auftraggeber, die bei MyHammer bis einschließlich 8. November 2008 eine Ausschreibung in der Kategorie „Reinigungskräfte“ starten, nehmen automatisch an der Verlosung teil. Mit dem „Sorglos-Sauber-Doppelpack“, bestehend aus dem Bodenstaubsauger (DC23 Animalpro) und dem Handstaubsauger (DC16), können die über MyHammer engagierten <a href="http://branchenbuch.my-hammer.de/haushalt-und-reinigung/reinigung-und-putzdienste" target="_blank">Putzprofis</a> mit mehr Freude und noch mehr Effizienz arbeiten.</p>
<p>Bei der patentierten Technologie von Dyson wird der Staub aus der Luft geschleudert, der Schmutz bleibt im Behälter und der Luftstrom wird nicht durch verstopfte Beutel behindert. Die Staubsauger behalten ihre konstant hohe Saugkraft und lassen weniger Staub zurück –  Raum für Raum. Auch für Allergiker sind die Sauger geeignet, das Filtrationssystem hält selbst kleinste Partikel wie Pollen und Tierallergene zurück. Weitere Infos zum Gewinnspiel und der Dyson-Technologie gibt es unter <a href="http://www.my-hammer.de/" target="_blank">www.myhammer.de</a>.</p>
<p>„Wir freuen uns über die gemeinsame Aktion mit einem starken Portal wie MyHammer. So können wir allen Reinigungskräften Deutschlands die Chance geben, künftig bei ihrer Arbeit die Vorzüge unserer patentierten, einzigartigen Staubsaugertechnologie zu nutzen“, sagt René Némorin, Marketingdirektor von Dyson.</p>
<p>„Die Kooperation mit Dyson freut uns sehr, denn die Verbindung von Hightech-Putzgeräten und kompetenten Reinigungskräften liegt nahe. Für die Zukunft planen wir weitere Marketingaktionen mit Kooperationspartnern, um von Synergien zu profitieren und den MyHammer-Nutzern attraktive Angebote machen zu können“, erklärt Markus Berger-de León, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG.</p>
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		<title>Internationalen Tag der Putzfrau: MyHammer und Dyson helfen im Kampf gegen den Hausstaub</title>
		<link>http://news.myhammer.de/news/0340-internationalen-tag-der-putzfrau-myhammer-und-dyson-helfen-im-kampf-gegen-den-hausstaub.html</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 07:40:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Drei stylische Dyson Staubsauger-Sets unter www.myhammer.de zu gewinnen Weitere Marketingkooperationen geplant Mit den „Sorglos-Sauber-Doppelpacks“ von Dyson und MyHammer wird Putzen nicht nur eleganter, sondern auch besser. MyHammer, die Nummer Eins unter den Online-Marktplätzen für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge, verlost zum „Internationalen Tag der Putzfrau“ am 8. November 2008 in Kooperation mit Dyson drei stylische Dyson Staubsauger-Sets. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li> Drei stylische Dyson Staubsauger-Sets unter www.myhammer.de zu gewinnen</li>
<li> Weitere Marketingkooperationen geplant</li>
</ul>
<p>Mit den „Sorglos-Sauber-Doppelpacks“ von Dyson und MyHammer wird Putzen nicht nur eleganter, sondern auch besser. MyHammer, die Nummer Eins unter den Online-Marktplätzen für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge, verlost zum „Internationalen Tag der Putzfrau“ am 8. November 2008 in Kooperation mit Dyson drei stylische Dyson Staubsauger-Sets.</p>
<p>Alle Auftraggeber, die bei MyHammer bis einschließlich 8. November 2008 eine Ausschreibung in der Kategorie „Reinigungskräfte“ starten, <span id="more-340"></span>nehmen automatisch an der Verlosung teil. Mit dem „Sorglos-Sauber-Doppelpack“, bestehend aus dem Bodenstaubsauger (DC23 Animalpro) und dem Handstaubsauger (DC16), können die über MyHammer engagierten Putzprofis mit mehr Freude und noch mehr Effizienz arbeiten.</p>
<p>Bei der patentierten Technologie von Dyson wird der Staub aus der Luft geschleudert, der Schmutz bleibt im Behälter und der Luftstrom wird nicht durch verstopfte Beutel behindert.</p>
<p>Die Staubsauger behalten ihre konstant hohe Saugkraft und lassen weniger Staub zurück – Raum für Raum. Auch für Allergiker sind die Sauger geeignet, das Filtrationssystem hält selbst kleinste Partikel wie Pollen und Tierallergene zurück. Weitere Infos zum Gewinnspiel und der Dyson-Technologie gibt es unter www.myhammer.de.</p>
<p>„Wir freuen uns über die gemeinsame Aktion mit einem starken Portal wie MyHammer. So können wir allen Reinigungskräften Deutschlands die Chance geben, künftig bei ihrer Arbeit die Vorzüge unserer patentierten, einzigartigen Staubsaugertechnologie zu nutzen“, sagt René Némorin, Marketingdirektor von Dyson.</p>
<p>„Die Kooperation mit Dyson freut uns sehr, denn die Verbindung von Hightech-Putzgeräten und kompetenten Reinigungskräften liegt nahe. Für die Zukunft planen wir weitere Marketingaktionen mit Kooperationspartnern, um von Synergien zu profitieren und den MyHammer-Nutzern attraktive Angebote machen zu können“, erklärt Markus Berger-de León, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG.</p>
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