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Autor: | Dienstag, 13. Januar 2009 | Kommentare VZ-Netzwerke

Die Schwarzarbeit in haushaltsnahen Dienstleistungen wie Putzfrauen, Koch- und Einkaufshilfen, BabysitterInnen und AltenpflegerInnen wird noch immer als ein Kavaliersdelikt angesehen. Die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vergessen, dass Schwarzarbeit Steuerhinterziehung ist und somit strafbar ist. Die Minijob-Zentrale rät: Hilfe anmelden und von den Vorteilen profitieren.

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